13.02.2008 - 5 Verkehrsstraßennetz - Umstufungskonzept -;hier:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Frau Roob vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist anwesend.

 

Herr Liebenhoff von der CDU-BF bedankt sich bei Frau Roob für die umfangreiche Vorlage. Er möchte wissen, warum es eine Umstufung gibt und ob diese vom Land angeordnet worden ist. Was ist mit den abgestuften Straßen hinsichtlich des GVFG? Falls die Niederforstbacher Straße umgebaut wird, fallen Mittel weg und die Bürger werden umso mehr belastet. Warum sollte seinerzeit die Trierer Straße zur Landesstraße und die Monschauer Straße zur Bundesstraße umgestuft werden?

 

Frau Roob sieht als aktuelle Veranlassung die Bildung der Städteregion 2009, wonach die Kreisstraßen der Städteregion zugeordnet werden sollen und deshalb Handlungsbedarf gegeben ist.

 

Frau Poth antwortet Herrn Liebenhoff in Bezug auf den GVFG (jetzt Entflechtungsgesetz), dass nicht die Klassifizierung, sondern die Einstufung der Gemeinde in Haupt- bzw. Nichthauptverkehrsstraßen entscheidend ist. Eine Überprüfung der Kreisstraßen war seit langem erforderlich, da vor  1972 die Kreisstraßen deklariert wurden, als Brand noch eigenständige Gemeinde war. Bezüglich der Abstufung der Straßen ist die Fachverwaltung noch in Verhandlung mit dem Landesbetrieb und versucht, die Monschauer Straße in der Verkehrsbedeutung zu ändern.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt einstimmig folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 4: Grauenhofer Weg – Münsterstraße und der K 11: Niederforstbacher Straße – Hochstraße zu Gemeindestraßen abzustufen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage