04.03.2008 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Anliegen von Frau Ria Kleuters, wohnhaft Kreuzstraße in Aachen-Haaren, vorgetragen an Herrn Wiezorek:

 

Frau Kleuters bittet darum, den vorhandenen vierzigjährigen Baumbestand für Haaren zu erhalten. Die Fläche mit dem Baumbestand diene den älteren Haarener  Bürgerinnen und Bürger als Erholungs- und den Kindern als Spielbereich. Darüber hinaus sei dieser grüne Bereich Aufenthaltsort vieler verschiedener Vogelarten.

 

Herr Wiezorek erklärt, dass man sicherlich versuche soviel geschützte Bäume wie möglich zu erhalten. Gleichzeitig  weist er jedoch darauf hin, dass es sich bei dem hier angesprochenem Baumbestand um einen sehr jungen Bestand ohne Baumstruktur handele, der den verschiedenen Vogelarten (Steinkäuze beispielsweise könnten dort aufgrund des fehlenden Lebensraumes nicht brüten) noch keinen Lebensraum biete - auch wenn dies durch die betroffenen Anwohner vielleicht anders erlebt würde.

Darüber hinaus weist Herr Wiezorek darauf hin, dass die Baumschutzsatzung nur in Teilen betroffen sei.  Aus Sicht des Fachbereichs Umwelt sei es verantwortbar, den Baumbestand zu fällen. Letztlich sei es jedoch eine politische Entscheidung und eine Frage der Abwägung, ob der gesamte Baumbestand oder Teile des Baumbestandes gefällt würden.

 

Frage von Herrn Stefan Kleuters, wohnhaft Kreuzstraße 38 in Aachen-Haaren an Herrn Wiezorek.

 

Herr Kleuters erklärt, dass im Baugesetzbuch folgende Leitsätze der Planung verankert seien:

Bauleitpläne sollten dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und sie sollten dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

 

Er fragt daher nach, wie sich diese Planungssätze mit einem Bebauungsplan vertragen würden, der die eindeutigen Aussagen des zugrunde liegenden Umweltgutachtens negiere.

 

Herr Wiezorek erläutert, dass die Umweltberichte die betreffenden Umweltbelange nennen würden.

In diesem Fall sei es so, dass ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werde, bei dem von der formalen Umweltprüfung nach Baugesetzbuch abgesehen werde könne. Gleichwohl seien jedoch die Belange des Umweltschutzes in die Abwägung einzustellen. Der Umweltbericht beinhalte daher die Einschätzung des Plangebietes aus Umweltsicht, welche im Planverfahren zu berücksichtigen und in die Abwägung einzubeziehen sei. Die betroffenen Menschen hätten das Recht auf ein gesundes Wohnen und im weiteren Planverfahren würden die betroffenen Belange gegeneinander abgewogen. Die Abwägungsbelange seien im derzeitigen Planungsverfahren offengelegt. Allerdings, so Herr Wiezorek, handele es sich hier um eine relativ unkritische Fläche im Vergleich zu anderen Plangebieten.

 

Zusatzfrage von Herrn Kleuters:

 


Herr Kleuters erklärt, das Plangebiet entspreche der typischen Aachener Kessellage. Haaren liege nordöstlich des Talkessels und es bilde sich eine Kaltluftschneise, die sich auf die geplante Bebauung negativ auswirke. Daher fragt er nach, wie die Verwaltung dies beurteile.

 

Herr Wiezorek erläutert, dass bei Starkwetterlagen die Hauptwindrichtung süd-/westlich sei. Es seien Starkwinde gegeben, die für eine durchmischte Luft sorgen würden. Die Fläche des Plangebietes trage auch zum Kaltlufttransport nach Haaren bei. Sicherlich, so Herr Wiezorek, sei es richtig, dass der Ortsteil in so genannter Leelage der lufthygienisch stark belasteten Kernstadt liege. Um hier aus klimatischer Sicht eine Verbesserung zu erzielen, so Herr Wiezorek, müsste man den Baumbestand eigentlich sehr weit kappen oder ganz entfernen. Das Abholzen der Bäume wirke sich keinesfalls negativ auf die Belüftungswirkung für den Ortsteil Haaren aus. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, da die oberhalb gebildete Kalt­luft/Frischluft den Hang ortseinwärts abströmen könne und eben nicht von der dichten und hohen Gehölzreihe abgebremst werde. Aus lokal klimatischen Gründen würde man daher zumindest eine starke Auslichtung empfehlen.

 

Frage von Herrn Horst Haas, wohnhaft Kreuzstraße 30 in 52080 Aachen an die Verwaltung:

 

Herr Haas erläutert die ihm bekannte Geländestruktur und weist darauf hin, dass in dem Plangebiet sehr große Staunässe und drückendes Wasser vorhanden seien. Seines Wissens sei der Rasenplatz seinerzeit auf bis zu 0,50 m hoch aufgeschütteter Haldenschlacke angelegt worden und es seien keine Folien bzw. Dichtbahnen gelegt worden. Der Boden sei daher stark mit Giftstoffen, wie Blei und Cadmium kontaminiert. Demzufolge müsste der Hang bzw. das aufgefüllte Material vollständig abgetragen werden. Hier stelle sich für ihn die Frage, warum nicht abgetragen werde, denn der Boden sei so kein tragfähiger Baugrund. Darüber hinaus verweist Herr Haas auf sein Schreiben vom 27.02.2008, mit dem er um eine Stellungnahme der Verwaltung zur geplanten Sportplatzbebauung am Haarberg und der Kreuzstraße im Ortsteil Haaren gebeten habe und welches mehrere Detailfragen zu dem mit Giftstoffen verseuchten Sportplatzunterbau, zum Abholzen des Baumbestandes, zum Abtransport des belasteten Erdreichs, den Transportfahrzeugen, der Aufsicht über die Abfahrten, etc. enthalte. Damit hoffe er, das Anliegen der Haarener Bürger an alle am Prozess Beteiligten sowie die Fraktionen herangetragen zu haben. Abschließend fragt er nach, ob den Interessen des Investors ein höherer Stellenwert eingeräumt werde, als den Interessen von 8.000 Haarener Bürgern.

 

Frau Beigeordnete Nacken erklärt Herrn Haas, dass sein Schreiben in allen Punkten schriftlich beantwortet werde und dieses Antwortschreiben auch den politischen Fraktionen zur Verfügung gestellt werde. Er könne daher sicher sein, dass die Interessen der Anlieger sehr gewissenhaft geprüft würden.

Darüber hinaus, so Frau Beigeordnete Nacken, könne sie sehr gut verstehen, dass geplante Veränderungen einer vorhandenen Grünfläche die Anlieger  zunächst erschrecken würden. Auch hätten alle Betroffenen das Recht, dazu Fragen zu stellen.  Sie finde es jedoch nicht gut, die geplante Sportplatzbebauung am Haarberg und die dort gegebene Situation mit der Problematik bei Bauschuttanlagen zu vergleichen. Das sei nicht korrekt, weil man hier völlig verschiedene Situationen vergleiche.

 

Herr Wiezorek schließt sich den Ausführungen von Frau Beigeordnete Nacken an.

Dazu erläutert er den Bodenaufbau und stellt die Bewertung anhand der durchgeführten Bodenuntersuchungen nach bodenschutzrechtlichen und abfallrechtlichen Gesichtspunkten dar. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht würden die ermittelten Bleigehalte im Unterbau des Sportplatzes die Prüfwerte für Kinderspielflächen und Wohngebiete überschreiten, während der Prüfwert für Park- und Freizeitanlagen nur geringfügig überschritten würde. Es lägen Prüfwertüberschreitungen für Wohngebiete vor. Da bei der Bauleitplanung vom Vorsorgeprinzip und den Grundsatz des vorsorgenden Umweltschutzes ausgegangen werde, sei durch das Gutachten und den Fachbereich Umwelt empfohlen worden, den Unterbau zu entfernen. Sollte der Unterbau jedoch nicht entfernt werden, sei aufgrund der erhöhten Blei- und Cadmiumgehalte als Sicherheitsmaßnahme eine 0,60 m mächtige unbelastete Bodenschicht in den Gärten aufzubringen.

 

Im jetzigen Zustand, so Herr Wiezorek, könne eine Gefährdung ausgeschlossen werden, da kein direkter Bodenkontakt (u. a. Rasenfläche) möglich sei. Darüber hinaus müsse er auch hier ausführen, dass die Belastungsintensität nun auf keinen Fall mit anderen Gebieten, wo saniert werden müsse, verglichen werden könne. Das Gefährdungspotential, nach vorgenommener Sanierung, gehe gegen null. Auch wolle er klar stellen, dass man hier nicht über erhebliche Giftstoffbelastungen rede, sondern lediglich darüber, dass Vorsorgewerte überschritten würden.

Die von Herrn Haas eingangs bei der Bodenbeschaffenheit angesprochene Durchnässung betreffe nur einen kleinen Bereich im Nordosten des Sportplatzes. Schwermetalle seien erfahrungsgemäß in den Schlacken fest gebunden und nicht  mobilisierbar, so dass eine Schadstoffverlagerung und Gefährdung für untere Bodenschichten ausgeschlossen werden könne. Dieser Umstand sowie die Höhe der Schadstoffgehalte ließen den Schluss zu, dass eine Gefährdung für die unteren Bodenschichten nicht bestehe, so Herr Wiezorek.

 

Herr Haas erklärt als Zusatz zu seiner Frage, dass er gerne seitens der Verwaltung eine schriftliche Bestätigung bekommen würde, dass Blei und Cadmium nicht löslich  und zu 100 % gebunden seien und somit nicht im Boden versickern könnten. Herr Wiezorek verweist dazu auf die schriftliche Beantwortung seines Schreibens.

 

Frage von Frau Waltraud Sandner, wohnhaft Kreuzstraße 40 in 52080 Aachen an die Verwaltung.

 

Frau Sandner fragt nach, ob bewusst sei, dass die Kreuzstraße nicht nur während der Bauzeit, sondern auch danach, wenn die Häuser stehen würden und die neuen Eigentümer eingezogen seien, verkehrsmäßig hoch belastet werde, während der Lindenweg außen vor bleibe, obwohl eine Anbindung an den Lindenweg aus planerischer Sicht ohne weiteres auch möglich wäre. Als Zusatzfrage stellt sie die Frage, warum im Lindenweg keine Ausfahrt gemacht werde, aber die Kreuzstraße mit gleich zwei weiteren Zufahrten belastet würde.

 

Frau Beigeordnete Nacken erklärt, dass beide Fragen schriftlich beantwortet würden.

 

 

 

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