04.03.2008 - 5 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2008 einschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Gegenstand der Beratung sind die von der Kämmerei übersandten Beratungsunterlagen. Änderungen bzw. nachrichtliche Mittteilungen aufgrund der Beratungen in den Bezirksvertretungen werden bis zur Sitzung nachgereicht, sofern vorhanden.
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 04.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Auf Nachfrage von Herrn Blum, wofür die Mittel bei dem Auftragssachkonto “Maßnahme für Parkpflegewerk Lousberg” in Höhe von insgesamt 450.000 Euro in den Jahren 2008 bis 2011 eingeplant seien, verweist Herr Wiezorek auf das seinerzeit dem Umweltausschuss vorgestellte Ziel- und Maßnahmenkonzept zum Lousberg. Im letzten Jahr, so Herr Wiezorek, sei ein Planungsgutachten in Auftrag gegeben worden mit dem Ziel einer behutsamen gartendenkmalpflegerischen Sanierung und Reaktivierung des Bürgerparks Lousberg. Neben den allgemeinen Instandhaltungsarbeiten von Wegen, Bänken, Mauern etc. seien Einzelprojekte und Maßnahmen in einem Ziel- und Handlungskonzept vom Landschaftsarchitekturbüro Henne zusammen mit der Verwaltung der Stadt Aachen erarbeitet worden. Dieses Ziel- und Maßnahmenkonzept habe man dem Umweltausschuss in der Vergangenheit vorgestellt und der Ausschuss habe die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes einen Maßnahmekatalog mit Prioritätenfestsetzung zu erarbeiten. Im Vorgriff auf die weitere Beratung der einzelnen Maßnahmen habe die Verwaltung entsprechende Haushaltsmittel angemeldet. Dies, damit sie nach Beschluss der einzelnen Maßnahmen flexibel in der Praxis agieren könne. Beschlossen worden sei seinerzeit, die Projekte Schritt für Schritt umzusetzen. Welche Maßnahmen in Frage kämen, wo und in welcher Form sie umgesetzt würden, darüber müsse der Umweltausschuss noch entscheiden. Die Verwaltung kümmere sich dann um die Realisierung mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Ratsherr Corsten bittet die Verwaltung darum, in einer der nächsten Sitzungen nochmals über die Sachstandsentwicklung zum Lousberg zu berichten.
Darüber hinaus spricht Ratsherr Corsten im Produkt 130 010 010 - Öffentliches Grün -die Transferaufwendungen (Produkt 130 010 010 - 53 15 000) “Zuschuss an den Aachener Stadtbetrieb” in Höhe von 8,3 Millionen Euro an: Den Sinn der Ausweisung dieser Aufwendung im Produkt Grünplanung könne er nicht nachvollziehen. Nach seinem Verständnis schiebe man dem Fachbereich Umwelt damit eine erhebliche Ausgabeposition von mehr als 8 Millionen Euro zu, die das Gesamtvolumen des Umwelthaushalts sehr stark erhöhe. Letztlich würden aber die 8 Millionen Euro lediglich direkt in einer Summe an den Aachener Stadtbetrieb weiter gegeben. Der Fachbereich Umwelt habe somit weder Steuerungs- noch Kontroll- bzw. Einflußmöglichkeiten auf diese Ausgabe und daher könne er auch nicht nachvollziehen, wieso der Umwelthaushalt im Bereich Grünplanung damit belastet werde.
Genauso, so Ratsherr Corsten, verhalte es sich mit der Ausgabeposition Transferaufwendungen für den Wasserverband Eifel-Rur im Produkt 130 010 020 - Gewässerschutz- (Produktsachkonto 130 010 020 - 53 13 000 “Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur”) in Höhe von 1 Million Euro. Hier dränge sich ihm insbesondere die Frage auf, was passiere, wenn die Beiträge des Wasserverbandes steigen würden. Der Fachbereich Umwelt habe seines Erachtens auch hier keine Einfluss- bzw. Steuerungsmöglichkeiten auf die Ausgabe, müsste aber im Falle von Beitragssteigerungen aufgrund der Zuordnung zum Produkt Gewässerschutz im Umwelthaushalt für die Mehrkosten aufkommen. Schaue man sich die Erträge und Aufwendungen im Produkt Gewässerschutz an, dann werde sehr schnell deutlich, dass Mehrkosten infolge von Beitragssteigerungen, den Fachbereich im Produkt Gewässerschutz handlungsunfähig machen würden und das dürfe nicht sein.
Seiner Auffassung nach sollten die v.g. Ausgabepositionen in den Produkten des Umweltbereichs gestrichen werden. Er bitte dies zu ändern.
Frau Beigeordnete Nacken erklärt, dass sowohl sie wie auch der Fachbereich Umwelt dieser Auffassung seien. Die Kämmerei habe den vorgetragenen Fachargumenten jedoch bislang nicht folgen wollen.
Frau Brockmann nimmt dazu Stellung und erklärt aus NKF-Sicht, warum die Kämmerei zu einer anderen Entscheidung gekommen sei und die angesprochenen Ausgabepositionen den Produkten des Umweltbereichs zugeordnet habe.
Hinsichtlich der Zuordnung der Transferzahlung an E 18 im Produkt Öffentliches Grün, weist sie zudem darauf hin, dass es seinerzeit politische Beschlüsse gegeben habe, einen Eigenbetrieb Aachener Stadtbetrieb zu gründen. Im Rahmen dieses Prozesses sei auch entschieden worden, die Aufwendungen für die Grünflächen bei der Stadt zu belassen. Aus NKF-Sicht müssten diese infolge des vorgegebenen Produktrahmens daher dem Produkt „Öffentliches Grün“ zugeordnet werden.
Ratsherr Corsten erklärt, dass ihm diese Erklärung jedoch keine befriedigende Antwort gebe. Er sehe bei beiden Positionen keinerlei Entscheidungs-, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten des Fachbereich Umwelt und sei daher nach wie vor der Auffassung, dass die Produktzuordnung aufgrund der negativen Auswirkung auf den gesamten Umwelthaushalt geändert werden müsse. Insbesondere bei den Beitragszahlungen an den Wasserverband Eifel-Rur könne nicht der karge Umwelthaushalt für Beitragserhöhungen gerade stehen.
Frau Beigeordnete Nacken führt zur Diskussion aus, dass die Frage der richtigen Zuordnung ihrer Auffassung nach in der heutigen Sitzung wohl nicht abschließend geklärt werden könne und schlägt daher eine Erörterung des Problems zwischen Politik und Kämmerei vor. In den Beratungen des Planungsausschusses sei es zu ähnlichen Problemen gekommen und dort habe man sich darauf geeinigt, Zuordnungsprobleme zwischen Politik und Kämmerei zu besprechen. Daher empfehle sie ein gemeinsames Gespräch zwischen Politik und Kämmerei.
Die stellvertretende Vorsitzende, Ratsfrau Lürken, befürwortet diesen Vorschlag und erklärt, dass man ihm nachgehen werde.
Ratsherr Corsten fügt abschließend hinzu, dass er diese Änderung heute angesprochen habe, weil die Zuordnungsproblematik der Transferzahlungen geklärt werden müsse. Da der Haushalt 2008 der erste Versuch nach der Umstellung und Produktbildung sei, könne er jedoch, sofern dem Umweltbereich dadurch keine Nachteile entstehen würde, damit leben, die Änderungen ggf. auch erst in 2009 umzusetzen.
Ratsherr Corsten spricht auch noch die Ausgabeposition “Beratungszentrum Energieeinsparung Altbaubestand” im Produkt Umweltschutz (140 010 010 - 54 31 0006) an. Dazu verweist er nochmals auf den jüngst im Umweltausschuss gefassten Beschluss, die städtischen Mittel von 22.500 Euro/Jahr zunächst für weitere 2 Jahre, somit 2008 und 2009 bereitzustellen. Die Finanzplanung sehe jedoch vor, die Mittel in Höhe von 22.500 Euro auch in den Jahren 2010 und 2011 bereit zu stellen. Das Projekt altbau plus sollte sich jedoch nach einer Anschubphase selber finanzieren und er sei daher der Auffassung, dass man ab 2010 den Finanzierungsbetrag der Stadt auf 11.250 Euro reduzieren solle. Er habe ein Problem damit, im Rahmen der Finanzplanung die Mittel auch für 2010 und 2011 in Höhe von 22.500 Euro einzuplanen und dies heute zu beschließen.
Frau Beigeordnete Nacken erklärt, dass in der heutigen Sitzung nur über den Haushaltsplanentwurf 2008 entschieden werde, der informatorisch die mittelfristige Finanzplanung bis 2011 beinhalte. Der Politik bleibe es unbenommen, die Beträge ab 2009 zu ändern. Da oftmals die zukünftigen Veränderungen nur schwer kalkuliert werden könnten, habe man mit der Kämmerei vereinbart, die Beträge in den Folgejahren ab 2009 fortzuschreiben, mit Ausnahme der Fälle, bei denen Änderungen bereits bekannt seien.
Ratsherr Corsten erklärt, dass er mit seinem Änderungsantrag der Finanzplanung ab 2010 darauf hinweisen wolle, dass sich altbau plus ab 2010 um die Refinanzierung eines Teil des Betrages kümmern müsse und jetzt schon entsprechende Bemühungen dazu unternehme. Von Anfang an sei immer gesagt worden, dass sich das Projekt refinanzieren müsse. Mehrfach sei darauf in verschiedenen Sitzungen hingewiesen worden und es sei nun an der Zeit ein Signal zu setzen, damit diese Forderung auch umgesetzt werde. Natürlich, so Ratsherr Corsten, habe er kein Problem damit das Geld bereit zu stellen, sollte die Existenz von altbau plus gefährdet sein. Auch wenn heute nur der Haushalt 2008 konkret beschlossen werde, beantrage er die Reduzierung des Betrages ab 2010 in der Finanzplanung von 22.500 Euro auf 11.250 Euro.
Herr Dr. Griese erklärt, dass er diesem Antrag auf keinen Fall zustimmen könne und verweist auf die im Dezember im Umweltausschuss geführte Diskussion zum Thema “Refinanzierung” des städtischen Beitrages für altbau plus. Die Arbeit von altbau plus sei sehr erfolgreich und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sehe keinen Anlass, ein solches Zeichen ab 2010 im Rahmen der Finanzplanung zu setzen. Daher spreche sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine Veränderung der Beträge in der Finanzplanung ab 2010 aus.
Ratsfrau Dr. Wolf erklärt, dass auch die SPD-Fraktion den Antrag ablehne. Wie Frau Beigeordnete Nacken ausgeführt habe, beschließe man hier den Haushaltsentwurf 2008 und sie sehe keine Veranlassung dazu, für die künftigen Jahre danach ein anderes Signal zu setzen.
Herr Tendler, Die Linke, sieht dies ebenso und spricht sich gegen die Änderung der Finanzplanung ab 2010 aus.
Die stellvertretende Vorsitzende, Ratsfrau Lürken, lässt über die Änderung der Ansätze im Produkt 140 010 010 - 54 31 006 “Beratungszentrum Energieeinsparung Altbaubestand” abstimmen und fragt nach, wer dem Ansatz von 22.500 Euro in den Jahren 2010 und 2011 nicht zustimmen wolle. Mit sieben Gegenstimmen und keiner Enthaltung, wird mehrheitlich beschlossen, den Betrag nicht auf 11.250 Euro herabzusetzen und in den Jahren 2010 und 2011 weiterhin mit 22.500 Euro einzustellen.
Weitere Anmerkungen zum Haushaltsentwurf 2008 und Finanzplan bis 2011 gibt es nicht.
Der Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Umweltausschuss beschließt, die Produkte 020 030 010,
020 030 020, 020 040 010, 020 040 020, 020 040 030, 020 150 010 - 020 150 050,
020 160 010 - 020 160 040, 020 170 010 - 020 170 020,
020 180 010 - 020 180 030, 130 010 010 - 130 010 040, 140
010 010 - 140 010 020, 140 020 010 und
140 030 010 einschließlich der in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten sowie der ergänzenden Unterlagen zu TOP 5 mit Ausnahme der Personalaufwendungen in dem vorliegenden Entwurf. Alle die Teilergebnispläne betreffenden Änderungen sind in den jeweiligen Teilfinanzplänen entsprechend umzusetzen. Die Auswirkungen der Änderungen der Teilfinanzpläne sind in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen.