04.03.2008 - 8 Bebauungsplan Nr.901 - Kreuzstraßehier: Berück...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Dr. Wolf fragt nach, welche Intention die Verwaltung mit diesem Umweltbericht gehabt habe und wie es in Sachen Bebauungsplan weitergehe.

 

Herr Wiezorek erklärt diesbezüglich, dass für die Folgenutzung als zusätzliche Wohnbaufläche ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werde. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht bestehe nicht. Es könne daher ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden, und dies werde Teil der Abwägung im planungsrechtlichen Verfahren. Das Vorhaben sei hier weder besonders schlecht noch besonders gut.

 

Auch hinsichtlich der klimatischen Belange erklärt Herr Wiezorek, dass es an anderen Stellen durchaus problematischere Bereiche gebe. Haaren leide nicht darunter, dass die Kaltluft dort nicht mehr ankomme. Laut gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen stehe der Erhalt der vorhandenen Belüftungssituation und die Senkung lufthygienischer Immissionen in Haaren im Vordergrund. Dies bedeute im Grunde genommen einen Verzicht auf eine weitere Bebauung und wenn doch, eine Bebauung mit hohem Grünanteil und geringer GRZ. Im Hinblick auf den aufzustellenden Luftreinhalteplan seien immissionsstarke Feststofffeuerungen, wie z.B. handbeschickte Kaminöfen, in Haaren auszuschließen. Obwohl keine Eintragung im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen vorliege, sei zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse das Auffüllungsmaterial des Sportplatzes einer orientierenden Bodenuntersuchung unterzogen worden. Aufgrund erhöhter Schwermetallgehalte werde die vollständige Entfernung des Sportplatzunterbaus empfohlen sowie der Auftrag einer mindestens 0,30 m mächtigen, unbelasteten Bodenschicht (Mutterboden). Der Aushub und die Separierung der Auffüllungsmaterialien hätten unter gutachterlicher Begleitung zu erfolgen. Diese Ergebnisse, so Herr Wiezorek, lägen aber durchaus auch im normalen Bereich. Zusammenfassend erklärt er, dass es nicht einen Belang gebe, der besonders gravierend sei, wenn man dieses Vorhaben mit anderen Vorhaben vergleiche.

 

Ratsherr Corsten erklärt, dass seines Wissens hier auch kein hochwertiger Baumbestand gegeben sei. Einige Pappeln, hätten sich dort selbst gesät und ein Großteil der Grünfläche sei ein relativ karstiger, trockener Platz, dies insbesondere im Sommer. Er sei sich sicher, dass, sollte das Gebiet überbaut und begrünt werden, eine ökologische Aufwertung der Fläche erfolge.

 

Herr  Dr. Griese fragt nach, ob es schon eine Vereinbarung mit dem Bauträger gebe und in dem Umsetzungsvertrag die Vorgabe KfW 60 gesichert würde.

Frau Beigeordnete Nacken erklärt diesbezüglich, dass dies leider nicht gehe. Zukünftig müsse man, wenn man Grundstücke verkaufe, europaweit ausschreiben. Die Maßnahme falle gerade in den Wechselbereich und von daher könnte die Stadt eine solche Auflage nicht weitergeben.

 

Herr Formen regt an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu erweitern und festzuhalten, dass die Hangfläche erhalten werden müsse und das Gehölz geschützt werden solle. Daher solle die Baufläche ggf. reduziert werden.

 

Der Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

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Der Umweltausschuss nimmt die Information zur Berücksichtigung der Umweltbelange im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 901 - Kreuzstraße zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig