13.03.2008 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

a) Frage des Herrn M. zur beabsichtigten Umstufung der Raerener Straße zur Kreisstraße, gerichtet an  die Verwaltung:

 

„Nach der geltenden Straßenverkehrsordnung müsste die Raerener Straße bei einer Aufstufung zur Kreisstraße aus der Tempo-30-Zonen-Regelung herausgenommen werden. Wird bei der Planung bzw. Realisierung der Umstufung billigend in Kauf genommen, dass die Kinder aus der Stichstraße zur Raerener Straße (Haus Nr. 109-111) ohne Bürgersteig und ohne befestigten Randstreifen den Weg zum Schulbus bis zur Ecke Kesselstraße auf einer Kreisstraße mit Tempo-50-Regelung zurücklegen müssen? Hat bei der Entscheidung über die Umstufung die Frage der öffentlichen Haushalte Vorrang vor der Frage der Verkehrssicherheit der Kinder?“

 

Für die Verwaltung bestätigt Herr Müller, dass im Falle einer Aufstufung zur Kreisstraße die Tempo-30-Zonen-Regelung in der Raerener Straße zurückgenommen werden muss. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim habe in ihrer letzten Sitzung daher beschlossen, ersatzweise eine Tempo-30-Streckengeschwindigkeitsbegrenzung einzurichten. In jedem Fall bestehe Einigkeit darüber, dass eine Streckengeschwindigkeitsbegrenzung nicht nur in unmittelbarer Nähe zur Schule, sondern innerhalb der Ortslage in den Bereichen notwendig sei, die nicht mit ausreichenden Gehweganlagen versehen sind.

 

 

b) Frage von Frau R., gerichtet an die Verwaltung:

 

„Wird die geplante Aufstufung der Raerener Straße zur Kreisstraße und die Aufhebung der dortigen Tempo-30-Zonen-Regelung die Situation für die den nahe gelegenen Kindergarten besuchenden Kinder mit ihren Eltern schwieriger machen?“

 

Der Vorsitzende, Herr Höfken, verweist auf die Beantwortung der ersten Frage des Herrn M. und bestätigt, dass es auch in Zukunft eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geben werde. Hierzu ergänzt Herr Müller von der Verwaltung, dass sich in dem Abschnitt der geplanten Tempo-30-Streckenbegrenzung auch der Bereich der Kindertagesstätte und der bebaute Bereich in Richtung Mipri befinden würden.

 

 

c) Frage des Herrn Dr. B., gerichtet an die Verwaltung:

 

„Bei Aufstufung der Raerener Straße zur Kreisstraße wäre in der Folge die 30-km/h-Zone im Ortsteil Lichtenbusch in ein 30-km/h-Streckenangebot abzuändern oder aus der 30-km/h-Zone herauszunehmen. Wie sollen schützenswerte Einrichtungen durch ein 30-km/h-Streckenangebot geschützt werden, wo beginnen diese 30-km/h-Streckenangebote und wie lang erstrecken sie sich über die Raerener Straße, vor allem in Richtung Kesselstraße?“

 

Für die Verwaltung bestätigt Herr Müller nochmals, dass eine umfassende Streckengeschwindigkeitsbegrenzung geplant sei, die voraussichtlich weite Teile der Ortslage Lichtenbusch erfassen werde. Die genaue Festlegung der Anfangs- und Endpunkte erfolge jedoch erst nach Prüfung vor Ort durch die zuständigen Behörden.

 

d) Eine weitere Frage eines Anwohners der Berensberger Straße zur Aufstufung der Berensberger Straße und einer möglichen Umbeschilderung beantwortet Herr Höfken mit dem Hinweis, dass es nicht beabsichtigt sei, die derzeit dort geltende Streckengeschwindigkeitsbegrenzung oder sonstige Verkehrsregelungen zu ändern.

 

e) Frage des Herrn K., gerichtet an die Verwaltung:

 

„Bei einer Zählung wurde festgestellt, dass in wenigen Tagen in der Gerlachstraße mehrere Tausend Autos gefahren sind, obwohl sich dort eine Grundschule befindet. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in diesem Bereich die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Schulwegesituation zu verbessern?“

 

Frau Nacken sichert eine schriftliche Beantwortung der Frage durch die Verwaltung zu.

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