11.03.2008 - 2 Einführung und Verpflichtung der sachkundigen E...

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Beschluss:

Gemäß § 58 Absatz 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner bei ihrem Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Die Herren Martin Kreitz und Hort Kaußen, letzterer als Vertreter des Herrn Kreitz, haben als neue sachkundige Einwohner für den Seniorenbeirat im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die vorgeschriebene Verpflichtung mit folgender Formel bekundet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“