11.03.2008 - 2 Einführung und Verpflichtung der sachkundigen E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 11.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beschluss:
Gemäß § 58 Absatz 3 GO NW und
§ 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt
Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohner bei ihrem Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden einzuführen und
in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben zu verpflichten.
Die Herren Martin Kreitz und
Hort Kaußen, letzterer als Vertreter des Herrn Kreitz, haben als neue
sachkundige Einwohner für den Seniorenbeirat im Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss die vorgeschriebene Verpflichtung mit folgender Formel
bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz,
die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde.“