11.03.2008 - 8 Verkehrsstraßennetz - Umstufungskonzept -;hier:...

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Beratung

Herr Schäfer (SPD) weist darauf hin, dass  alle Kreisstraßen in den Zuständigkeitsbereich der Städteregion übertragen werden sollen. Auch werde für die Anwohner bei der Wiederherstellung bzw. Erneuerung der Straße die Kostenbeteiligung neu nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-Beiträge) vom 21.12.2007 geregelt.

 

Herr Verheyen (CDU) bemerkt, dass die Anlieger durch die Abstufung bei der Wiederherstellung bzw. Erneuerung der Josefstraße keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen müssen.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 9: Josefstraße/Kalkbergstraße in ihrer Zuständigkeit zu einer Gemeindestraße abzustufen, wenn dadurch für die Anwohner bei der Wiederherstellung bzw. Erneuerung der Straße keine erhöhten KAG-Beiträge fällig werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

 

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Anlagen zur Vorlage