11.03.2008 - 4 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Müselterwin...

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Beratung

Frau Hergarten erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Schäfer (SPD) erklärt, dass bei der Vorstellung des Bebauungsplanes Parkplatz Geulen auch ein fußläufiger Verbindungsweg vom Müselterwinkel zur Schilderstraße eingeplant gewesen sei. Diesen Weg vermisse er in der Vorlage. Auch sei der Verbindungsweg vom Müselterwinkel zur Brander Straße irrigerweise über ein bebautes Grundstück dargestellt. Er frage sich, warum der Fußweg zur Schilderstraße nicht mehr eingeplant sei?

 

Frau Hergarten antwortet, dass die Anbindung des Fußweges an die Schilderstraße einen zu aufwendigen Erschließungsaufwand erfordern würde. Die Anbindung der Brander Straße sei über das unbebaute Grundstück zwischen den Häusern 41 und 45 vorgesehen.

 

Herr Verheyen (CDU) erklärt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf sehr daran interessiert sei, den Bereich Müselterwinkel ordnungsgemäß zu überplanen. Aber seine Fraktion möchte nicht, dass

gegenwärtig ein Bebauungsplan für den Bereich Müselterwinkel vorangetrieben werde. Derzeit seien die Anwohner der Brander Straße mit den Baustellenverkehren aus dem Neubaugebiet Breitbenden bis zum Äußersten belastet. Auch wenn es nur um ca. 15 Neubauten gehe, wolle man den Anwohnern der Brander Straße keine weiteren Beeinträchtigungen mehr zumuten. Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsflächen solle anders rechtlich verhindert werden. In den nächsten Jahren dürfe kein Baurecht in diesem Bereich entstehen. Der Planungsausschuß solle so planen, dass in diesem Areal erst gebaut werden dürfe, wenn das Neubaugebiet Breitbenden (Bebauungsplan 805) bebaut und von der Schlackstraße her erschlossen sei. Erst dann sei es sinnvoll, den vorgesehenen Bebauungsplan Müselterwinkel zu realisieren.

 

Frau Hergarten entgegnet, dass mit dem Aufstellungsbeschluss bereits die Möglichkeit gegeben sei auf ungewollte Bebauungabsichten zu reagieren. Die Möglichkeit der Ablehnung von weiteren, beispielsweise großflächigen Einzelhandelsflächen sei so rechtlich abgesichert, zumal diese Vorhaben der Absicht des Beschlusses entgegenstehen würden.

 

Auch Frau Eickholt-Schippers (Bd. 90/Die Grünen) ist dafür, den Bebauungsplan Müselterwinkel bis auf weiteres aufzuschieben. Sie bittet, die im Planungsbereich liegenden Obstwiesen zu erhalten und zu schützen.

 

Herr Schäfer (SPD) kann die Absicht der Verwaltung nachvollziehen. Er hält es für wichtig, die Bebauung des Müselterwinkels über einen Bebauungsplan zu sichern. Er unterstütze das Vorhaben der Verwaltung.

 

Herr Verheyen (CDU) möchte die Realisierung des Bebauungsplanes Müselterwinkel an die Bebauung des Neubaugebietes Breitbenden koppeln. Im Müselterwinkel solle nur weitergebaut werden, wenn sich die Verkehre aus dem Neubaugebiet Breitbenden entsprechend entwickelt hätten und das neue Wohngebiet über die Schlackstraße mit der Freunder Straße verbunden sei.  

 

Herr Römer (CDU) bemerkt, dass jetzt der falsche Zeitpunkt für die Aufstellung des Bebauungsplanes Müselterwinkel sei.

 

Der Bezirksvorsteher erinnert daran, dass das Neubaugebiet Breitbenden z.Zt. nur im 1. Bauabschnitt  bebaut wird. Sollte die Bebauung im 2. Bauabschnitt des Neubaugebietes erfolgen, kommen massivere Baustellenverkehre auf die Anwohner der Brander Straße zu. Daher sollte bis zur abschließenden Bebauung des Bebauungsplanes 805 kein weiteres Baugebiet erschlossen werden. Auch er möchte abwarten, wie sich die Verkehre aus dem Bebauungsplangebiet 805 entwickeln.

 

Herr Schäfer (SPD) sieht ein, dass die Bebauung des Neubaugebietes Breitbenden vorrangig erfolgen solle. Dennoch ist er dafür, diesen Innenbereich zu überplanen, um Rechtssicherheit zu gewinnen.

 

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Beschluss:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt  dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zur Ergänzung der Wohnbebauung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan soll jedoch erst dann rechtlich wirksam werden, wenn das Neubaugebiet Breitbenden bebaut und verkehrstechnisch über die Schlackstraße an die Freunder Straße angebunden ist.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage