11.03.2008 - 4 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Müselterwin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 11.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Frau Hergarten erläutert die
Verwaltungsvorlage.
Herr Schäfer (SPD) erklärt,
dass bei der Vorstellung des Bebauungsplanes Parkplatz Geulen auch ein
fußläufiger Verbindungsweg vom Müselterwinkel zur Schilderstraße eingeplant
gewesen sei. Diesen Weg vermisse er in der Vorlage. Auch sei der Verbindungsweg
vom Müselterwinkel zur Brander Straße irrigerweise über ein bebautes Grundstück
dargestellt. Er frage sich, warum der Fußweg zur Schilderstraße nicht mehr
eingeplant sei?
Frau Hergarten antwortet, dass
die Anbindung des Fußweges an die Schilderstraße einen zu aufwendigen Erschließungsaufwand
erfordern würde. Die Anbindung der Brander Straße sei über das unbebaute
Grundstück zwischen den Häusern 41 und 45 vorgesehen.
Herr Verheyen (CDU) erklärt,
dass die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf sehr daran interessiert sei, den
Bereich Müselterwinkel ordnungsgemäß zu überplanen. Aber seine Fraktion möchte
nicht, dass
gegenwärtig ein Bebauungsplan
für den Bereich Müselterwinkel vorangetrieben werde. Derzeit seien die Anwohner
der Brander Straße mit den Baustellenverkehren aus dem Neubaugebiet Breitbenden
bis zum Äußersten belastet. Auch wenn es nur um ca. 15 Neubauten gehe, wolle
man den Anwohnern der Brander Straße keine weiteren Beeinträchtigungen mehr
zumuten. Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsflächen solle
anders rechtlich verhindert werden. In den nächsten Jahren dürfe kein Baurecht
in diesem Bereich entstehen. Der Planungsausschuß solle so planen, dass in
diesem Areal erst gebaut werden dürfe, wenn das Neubaugebiet Breitbenden
(Bebauungsplan 805) bebaut und von der Schlackstraße her erschlossen sei. Erst
dann sei es sinnvoll, den vorgesehenen Bebauungsplan Müselterwinkel zu
realisieren.
Frau Hergarten entgegnet, dass
mit dem Aufstellungsbeschluss bereits die Möglichkeit gegeben sei auf
ungewollte Bebauungabsichten zu reagieren. Die Möglichkeit der Ablehnung von
weiteren, beispielsweise großflächigen Einzelhandelsflächen sei so rechtlich
abgesichert, zumal diese Vorhaben der Absicht des Beschlusses entgegenstehen
würden.
Auch Frau Eickholt-Schippers
(Bd. 90/Die Grünen) ist dafür, den Bebauungsplan Müselterwinkel bis auf
weiteres aufzuschieben. Sie bittet, die im Planungsbereich liegenden Obstwiesen
zu erhalten und zu schützen.
Herr Schäfer (SPD) kann die
Absicht der Verwaltung nachvollziehen. Er hält es für wichtig, die Bebauung des
Müselterwinkels über einen Bebauungsplan zu sichern. Er unterstütze das
Vorhaben der Verwaltung.
Herr Verheyen (CDU) möchte die
Realisierung des Bebauungsplanes Müselterwinkel an die Bebauung des
Neubaugebietes Breitbenden koppeln. Im Müselterwinkel solle nur weitergebaut
werden, wenn sich die Verkehre aus dem Neubaugebiet Breitbenden entsprechend
entwickelt hätten und das neue Wohngebiet über die Schlackstraße mit der
Freunder Straße verbunden sei.
Herr Römer (CDU) bemerkt, dass
jetzt der falsche Zeitpunkt für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Müselterwinkel sei.
Der Bezirksvorsteher erinnert
daran, dass das Neubaugebiet Breitbenden z.Zt. nur im 1. Bauabschnitt bebaut wird. Sollte die Bebauung im 2.
Bauabschnitt des Neubaugebietes erfolgen, kommen massivere Baustellenverkehre
auf die Anwohner der Brander Straße zu. Daher sollte bis zur abschließenden
Bebauung des Bebauungsplanes 805 kein weiteres Baugebiet erschlossen werden.
Auch er möchte abwarten, wie sich die Verkehre aus dem Bebauungsplangebiet 805
entwickeln.
Herr Schäfer (SPD) sieht ein,
dass die Bebauung des Neubaugebietes Breitbenden vorrangig erfolgen solle.
Dennoch ist er dafür, diesen Innenbereich zu überplanen, um Rechtssicherheit zu
gewinnen.
Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Planungsausschuss,
zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für die Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zur Ergänzung der
Wohnbebauung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf zu
beschließen.
Der Bebauungsplan soll jedoch
erst dann rechtlich wirksam werden, wenn das Neubaugebiet Breitbenden bebaut
und verkehrstechnisch über die Schlackstraße an die Freunder Straße angebunden
ist.
Der Beschluss erfolgt
einstimmig.