29.04.2008 - 4 Kindergartensituation in Aachen - Auswahl der F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 29.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Vor Beratung des TOP`s
Familienzentren informiert Herr Rombey den Ausschuss über den Eingang des
Bewilligungsbescheides des Landes für die KiBiZ-Finanzierung für das
Kindergartenjahr 2008/2009. Der Landeszuschuss beträgt – wie von der Stadt Aachen beantragt –
16.190.801,08 Euro.
Allerdings enthält der
Zuwendungsbescheid 2 Punkte gegen die die Stadt Widerspruch einlegen will.
Zum einen sollen jetzt
grundsätzlich doch nur Einrichtungen als soziale Brennpunkte in die Förderung
einbezogen werden, die bereits im laufenden Kindergartenjahr als sozialer
Brennpunkt anerkannt sind. Diese Regelung ist weder im KiBiZ noch in der
Verfahrensordnung enthalten. Die Entscheidung, ob es sich um eine Einrichtung
im sozialen Brennpunkt handelt, ist nach § 20 Abs. 3 im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung durch das Jugendamt im Benehmen mit der Einrichtung zu
entscheiden. Für die Stadt Aachen wurden entsprechende Regelungen verabschiedet
und damit 28 Einrichtungen als im sozialen Brennpunkt liegend qualifiziert (
Volumen der Zuschläge = 420.000 €).
Zum anderen enthält der
Bewilligungsbescheid die Forderung, die tatsächliche Inanspruchnahme auf der
Grundlage der abgeschlossenen Betreuungsverträge zum 25. eines jeden Monats
festzustellen und dem Land zu übermitteln. Hierzu fehlt es aus Sicht der
Verwaltung des Jugendamtes an einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Weder im
KiBiZ noch in der dazugehörigen Verfahrensordnung ist eine solche Verpflichtung
normiert.
In der anschließenden
Aussprache wird die Umsetzung des KiBiZ durch die Verwaltung gewürdigt. Wichtig
ist, dass jetzt Planungssicherheit für Eltern, Träger und Kommune besteht. Der Kindergartenbedarfsplan ist an den
Bedürfnissen der Eltern weiter zu entwickeln. Der Ausschuss bekräftigt
hinsichtlicht der strittigen Punkte die Auffassung der Verwaltung und
unterstützt die Einlegung von Rechtsmitteln.
Frau Drews weist ergänzend
noch darauf hin, dass es sich bei den eingruppigen Einrichtungen abzeichne,
dass es für die Einrichtungen Nerscheider Weg und Stettiner Straße genügend
Anmeldungen gibt. Dagegen sind die Anmeldezahlen für Orsbach noch geringer als
prognostiziert.
Der Ausschuss nimmt diese
Aussagen zur Kenntnis, zur Einrichtung Orsbach halten Frau Rothe und Herr
Künzer eine Modellrechnung für
hilfreich, was diese Einrichtung kosten würde, wenn sie für 5 Kinder
aufgehalten würde.
Frau Drews entgegnet hierzu,
dass auf jeden Fall eine Einrichtung mit 2 Kräften besetzt sein muss, für den
Krankheitsfall muss dann auch eine 3. Kraft zur Verfügung stehen. Im übrigen
kann für das Neubaugebiet Nonnenhof festgestellt werden, dass sich bisher nur
eine Familie mit einem Kind dort angesiedelt hat.
Frau Fischer erläutert
anschließend die Vorlage
Familienzentren. Sie weist darauf hin, dass die Stadt bis zum 31.5.2008 6
weitere Einrichtungen zur Förderung aus dem Landesprogramm anmelden muss.
Anschließend müssen sich diese Einrichtungen dann für das
Zertifizierungsverfahren anmelden.
Auf Nachfrage von Herrn Glar
zum Kindergarten des evangelischen Kinderheimes Branderhofer Weg bestätigt Frau
Drews, dass mit dem Träger ein intensiver Austausch stattgefunden hat.
Frau Scheidt bittet, dass in
einer der nächsten Sitzungen von den inzwischen zertifizierten Familienzentren
ein ausführlicher Bericht vorgelegt wird.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt einstimmig – vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretungen - für das Kindergartenjahr 2008/2009 folgende Kindertagesstätten für das Landesprogramm Familienzentren zu melden:
Alfons-Gerson-Str. (SR 10)
Lindenstr. (SR 8)
Großheidstr. (SR 9)
Verbund zwischen St. Elisabeth und Passstr. 25 (SR 2)
Verbund zwischen Richtericher Str und Grünenthaler Str. (SR 12)
Johanniterstr. (SR 1)