30.06.2005 - 7 Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - A) Berich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei. Im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung habe die betroffene Grundstückseigentümerin der letzten Änderung der Festsetzungen zugestimmt.

 

Für die SPD-Fraktion vertritt Herr Plum die Auffassung, dass man nach einer schwierigen Abwägung und einer nochmaligen Nachbesserung im Sinne der Anwohner nun zu einem vernünftigen Kompromiss gefunden habe, daher werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Für die CDU-Fraktion stimmt Herr Finkeldei Herrn Plum zu, bittet jedoch darum, im Beschluss unter dem neuen Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen hinter „Die Höhenlage der Oberkante der Rohdecke des 1. Vollgeschosses…“ zur Klarstellung den Begriff „(Erdgeschossfußboden)“ einzufügen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13(2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:

- Änderung der Firsthöhe des Baufensters Soerser Weg 63 von 175,80m üNN auf 177,00m üNN

-            Wegfall von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5m zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.“

-            Aufnahme der zeichnerischen Festsetzung I+D

-            Hinzufügen des neuen Punktes 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Die Höhenlage der Oberkante  der Rohdecke des 1. Vollgeschosses (Erdgeschossfußboden) darf 166,70 m über NN nicht überschreiten.“

-            Hinzufügen des neuen Punktes 2.3 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Das Dachgeschoss kann unter Ausnutzung der zulässigen Drempelhöhe ein Vollgeschoss werden.“  

-            Hinzufügen des neuen Punktes 4.1 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Die Gesamtlänge der Dachaufbauten darf an jeder Seite des Gebäudes nicht mehr als 2/3 der Firstlänge betragen.“      

 

und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahme der Trägers öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg -

 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage