30.06.2005 - 8 Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg/ Bahntrasse ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20 // Dez. III
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 30.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kriesel berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei. Zur Frage der Ausweisung einer Trasse für die geplante Euregiobahn führt er aus, dass durch diesen Bebauungsplan lediglich die Einzelhandelsentwicklung gesteuert werden solle. Zur Klarstellung schlägt er vor, in die Begründung folgenden Satz aufzunehmen: „Weitere konkrete Planungen, z.B. Trasse und Haltepunkt der Euregiobahn, Neuordnung der gewerblichen Flächen und deren Erschließung sollen durch eigenständige Planfeststellungsverfahren bzw. Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.“.
Der Ausschuss fasst darauf hin folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 867
- Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - den Punkt 1.4 wie folgt redaktionell zu
ändern und zu ergänzen:
Im Plangebiet sind gemäß § 1 (9) BauNVO Betriebe des
Fahrradhandels und der Kraftfahrzeugbranche (LKW, PKW, Quads,
Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig,
wenn
- der
Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern in einem betrieblichen Zusammenhang
mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder der Reparatur- und Serviceleistung
steht und
- die
Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen
und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche
des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.
sowie in der Begründung unter dem Punkt „Erläuterungen
zur Abgrenzung des Plangebietes“ folgenden Satz zu ergänzen:
Weitere konkrete Planungen,
z.B. Trasse und Haltepunkt der Euregiobahn, Neuordnung der gewerblichen Flächen
und deren Erschließung sollen durch eigenständige Planfeststellungsverfahren
bzw. Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.
Er
empfiehlt weiterhin die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr.
867- Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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