23.04.2008 - 5 Fußweg entlang der Münsterstraße zwischen Vennb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 23.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Poth vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist anwesend und nimmt Bezug auf die Vorlage. Innerhalb der Verwaltung ist erneut abgeklärt worden, ob der beantragte Fußweg hinter der Hecke angelegt werden kann. Da die Möglichkeit bestand, dass bei Anlegung des Weges vor der Hecke die erforderliche Breite nicht erreicht wird, ist eine neue Vermessung in Auftrag gegeben worden und eine ausreichende Breite wurde festgestellt. Es ist der Fachverwaltung bekannt, dass durch Beschlussfassung die Bürgersteige in Brand in der Regel 2 m breit sein sollen. Da zwischen der Grenze der Verkehrsfläche am Getränkemarkt eine Breite von 9,5 m vorhanden ist, sollte die Fläche wie in der Skizze vorgeschlagen trotzdem mit 6,5 m Fahrbahn und 2 x 1,75 m Gehweg aufgeteilt werden. Da der Ausbau der Münsterstraße erst im Jahre 2012 mit ordnungsgemäßer Ausbauplanung erfolgt, kann diese Frage zurückgestellt werden und die Fachverwaltung schlägt vor, entlang der Fahrbahn Münsterstraße einen Streifen als Provisorium anzulegen. Da noch Haushaltsmittel vorhanden sind, könnte dies zeitnah geschehen.
Herr Hellmann von der SPD-BF kann sich mit dem Lösungsvorschlag der Fachverwaltung nicht einverstanden erklären. Es gibt im weiteren Verlauf der Straße bereits einen solchen Weg und es sollte sich um eine logische Fortsetzung dieses Weges handeln. Die SPD-BF hält die Anlegung eines Provisoriums in absehbarer Zeit für problematisch. Die Begehung des Weges hinter der Hecke ist für die Bürgerinnen und Bürger angenehmer und geschützter.
Herr Philipp von der CDU-BF hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen und festgestellt, dass es sich bei der vorhandenen Hecke um Wildwuchs handelt. Die CDU-BF ist der Meinung, dass der anzulegende Weg hinter der Hecke verlaufen soll. Dass die Anlieger einen Teil dieses Weges kaufen könnten, hält er für unwahrscheinlich, da es sich um die Abgrenzungen zu den Gärten handelt. Wenn die Hecke zurück geschnitten und eine wassergebundene Decke angelegt ist, wird der gewünschte Zustand erreicht werden.
Frau Poth teilt mit, dass die gesamte Planung für die Münsterstraße noch aussteht. Sie möchte auf die Aussagen der Mitarbeiter des Umweltamtes hinweisen, dass nur bei Entfernung der Hecke der Ausbau des Gehweges möglich ist. Wegen Nichtbeleuchtung des Weges, wird der Anlegung des Weges hinter der Hecke auch aus sozialen Gesichtspunkten bzw. Gefährdungspotential kritisch gesehen.
Herr Krott von der SPD-BF teilt mit, dass sich der ähnlich vorhandene Weg zwischen Vennbahn und Autobahn als Spazier- und Wanderweg bewährt hat. Die Hecke ist nicht so dicht, dass sie jede Einsichtnahme verwehrt und in den Bereichen, wo ein Blickschutz besteht, hat es bislang keinerlei Vorkommnisse gegeben. Es soll eine wassergebundene und keine komplett asphaltierte Decke aufgetragen werden.
Herr Müller von der SPD-BF regt an, den Weg bei Ausbau der Münsterstraße mit auszuleuchten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung zu
beauftragen, für die Münsterstaße eine Planung zu erstellen mit der Maßnahme,
den Fußweg hinter die Hecke zu legen.
Herr Liebenhoff von der CDU-BF stellt vor dem nächsten Tagesordnungspunkt– nach Absprache mit dem Bezirksvorsteher - zwei Fragen an Frau Poth in Bezug auf den Umbau Trierer Straße / Karl-Kuck-Straße und den Signalanlagen an den Autobahnauffahrten, die von ihr beantwortet werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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430,5 kB
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(wie Dokument)
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95,2 kB
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