23.04.2008 - 4 Kindergartenbedarfsplanung für Brand

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Drews vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist anwesend, sie nimmt Bezug auf die Vorlage und teilt ergänzend nachfolgendes mit:

 

Das Kinderbildungsgesetz ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung im Zeitraum vom 1. August 2008 bis 31. Juli 2009 umzusetzen. Die Stadt Aachen wird deshalb vor besondere Herausforderungen gestellt, da das Gesetz recht spät in seinen Ausführungen bekannt geworden ist und bestimmte Anpassungen erforderlich sind. Ausgehend von der Ungewissheit bezüglich der Kindertagesstätten wurde ein transparenter Fahrplan erstellt, weil die Verwaltung im vergangenen Jahr vorsorglich die gesamten Verträge mit den Kindergartenträgern gekündigt hatte. Im Bezirk Aachen gibt es 140 Einrichtungen, wovon 60 Einrichtungen unter städtischer Trägerschaft stehen. Alle Träger wurden über die einzelnen Schritte informiert. Bestand geht vor Neuanschaffung, speziell da, wo weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden sollen. Das Land hat in seiner Gruppenstruktur eine neue Gruppenform vorgesehen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wurde, Kinder ab dem 2. Lebensjahr aufzunehmen und damit verbunden den weiteren Einstieg in die Betreuung ab 3. Jahr zu gewährleisten. Es wurde mit den Trägern in diese Gruppenform eingestiegen, die während der vergangenen Kindergartenjahre schon eine bestimmte Anzahl von Kindern unter 3 betreut haben. Das Jugendamt hat für die Stadt Aachen insgesamt 7.300 Kindergartenplätze zusammen mit der Finanzierung angemeldet, wovon auf die Einrichtungen im Stadtbezirk Brand 503 Plätze entfallen. Für den Bedarfsplan war es von Bedeutung, dass die Stadt Aachen das Angebot für Plätze der unter 3-jährigen Kinder nochmals um 20 % steigern konnte. Im Stadtbezirk Brand kann für 99 % aller Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ein Kindergartenplatz angeboten werden. Bedingt durch die außerstädtischen Betreuungsformen und –einrichtungen wie z. B. „Sternschnuppe“ und „Kinderladen 7“ können 23 % der unter 3-jährigen Kinder eine Betreuung erhalten.

 

Herr Tillmanns von der CDU-BF bedankt sich bei Frau Drews für ihren Vortrag. Er ist der Meinung, dass bei den ganzen Diskussionen um das neue KiBiz-Gesetz der Stadtbezirk Brand erfreut darüber sein kann, dass der Bedarf erhalten bleiben konnte und sogar die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder ausgedehnt wurde.

 

Frau Prolingheuer-Griese von der Grünen-BF möchte wissen, ob die von Frau Drews erwähnten Zahlen nach den vorliegenden Anmeldungen errechnet werden. Wie geht das Jugendamt mit dem Problem um, wenn innerhalb eines Jahres der Bedarf der Betreuung eines Kindes erhöht bzw. reduziert werden muss?

 

Frau Drews antwortet Frau Prolingheuer-Griese, dass die Zahlen aufgrund von Statistiken, Erfahrungswerten und Hochrechnungen entstehen. Sollten wider Erwarten innerhalb eines Jahres die Betreuungszeiten durch die Eltern abgeändert werden müssen, werden sie zunächst auf den ein Jahr gültigen Vertrag zwischen ihnen und dem Träger hingewiesen. Bei Extremsituationen wird die Problematik zwischen Kindergartenleitung, Verwaltung und Eltern erörtert, wobei bislang immer eine Lösung gefunden wurde.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich ebenfalls bei Frau Drews und gibt zu bedenken, dass sich Arbeitsmarkt und damit auch Arbeitszeiten ändern können und deshalb sollten Kindergartenleitung sowie Verwaltung mit den Eltern kooperieren und die Betreuungszeiten kurzfristig abändern. Er möchte zahlenmäßig wissen, wie viele Kinder in Brand für die einzelnen Einrichtungen abgemeldet worden sind. Wegen Schließung des Kindergartens Am Reulert wird ein Umzug in den Kindergarten Jackstraße erfolgen.

 

Frau Drews erläutert, dass nicht alleine die Kindergartenleitung über entsprechende Anträge der Eltern entscheiden kann; vielmehr sind Träger und Land zu beteiligen. Jeder Kindergartenplatz bedeutet letztendlich eine Geldeinnahme für die Stadt. Bezüglich der Abmeldungen liegen Frau Drews zurzeit keine Zahlen vor. Der Kindergarten Jackstraße wird noch umgebaut, ein Umzugsunternehmen ist bereits beauftragt, so dass mit dem Umzug des Kindergartens Am Reulert in den Kindergarten Jackstraße in Kürze gerechnet werden kann.

 

Auf Nachfrage teilt Frau Drews mit, dass Einrichtungen teilweise als sozialer Brennpunkt bezeichnet werden, wenn mehr als 50 % der Eltern den Monatsbeitrag nicht zahlen können. Dies ist erfreulicherweise in Brand nicht der Fall.

 

Weiterhin ist geplant, die Einrichtungen Schagenstraße und Franz-Wallraff-Straße im Jahr 2009 zu einem Familienzentrum zusammen zu fassen.

 

Frau Krott teilt ergänzend mit, dass es in Brand zwar keinen sozialen Brennpunkt gibt, aber trotzdem  das Thema „Kinderarmut“ leider keine geringe Bedeutung hat. Sie fragt deshalb nach, ob die geplanten Familienzentren die Möglichkeit haben werden, unterschiedliche Angebote neben der normalen Betreuung anzubieten und ob es denkbar wäre,  dass ein Familienzentrum Anlaufstelle für Eltern oder Alleinerziehende werden könnte?

 

Frau Drews hält dies durchaus für möglich.

 

Bezirksvorsteher Henn bedankt sich bei Frau Drews für ihren Vortrag. Er ergänzt, dass inzwischen auch in Brand davon auszugehen ist, dass ca. 17 % Alleinerziehende und 15 % Hartz IV-Empfänger  wohnen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt einstimmig folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.