16.04.2008 - 5 Errichtung bzw. Betrieb eines Steinbruchs zwisc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Ratajczyk informiert über den aktuellen Sachstand. Der Abbau wurde zwischenzeitlich mit Bescheid vom 19.06.2007 genehmigt, am 17.12.2007 erfolgte die Anzeige der Arbeitsaufnahme, am 02.01.2008 erfolgte das Abschieben des Mutterbodens. Am 09.01.2008 wurde eine Ortsbesichtigung mit dem Betreiber durchgeführt. Am 10.01.2008 erfolgte die Mitteilung über die Festlegung der Messpunkte für Staub und Feinstaub sowie Erschütterungen durch die Bezirksregierung. Am 11.03.2008 erfolgte die Mitteilung über den Abbaubeginn, am 25.03.2008 über die Inbetriebnahme der Staubmessanlage durch Überwachung der Firma Geotaix-Umwelttechnologie GmbH, Würselen. Am 15.04.2008 wurde ein brütender Uhu in der Steilwand ausgemacht; die Betreiberfirma sagte zu, diesen Bereich bezüglich des Abbaues zunächst zu meiden. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes teilte am 15.04.2008 mit, dass der Aufschluss des Steinbruches derzeit fortgesetzt werden kann.

 

Anschließend nimmt Herr Spelthann Stellung zu den im Antrag der Grünen-BF aufgeführten Fragen.

 

Verkehrsbelastung: Zu Punkt 1 (…Verkehr…Blees…nicht untersucht). Der Verkehr der Firma Blees wurde nicht explizit untersucht, da der Beurteilungspegel 6 dB(A) unterhalb des Richtwerte der TA Lärm liegt. Zu Punkt 2 (...über die Straßen abzuwickelnden Massen...). Die Verarbeitungsmengen erhöhen sich nicht, demzufolge bleibt die Anzahl der Fahrzeugbewegungen gleich. Zu Punkt 3 (...fehlt der...<Blees> Verkehr bei der Beschreibung). Der Verkehr wurde im Rahmen der Vorbelastung berücksichtigt. Siehe hierzu auch Punkt 1. Zu Punkt 4 (... den Verkehr Blees ...vollständig ...ersetzt). Das Wort vollständig ist unrichtig, im Bescheid steht weitestgehend. Zu Punkt 5 (Neuaufschluss Steinbruch).  Die beiden letzten Punkte ergeben sich aus der Tatsache, dass ein Parallelbetrieb der Steinbrüche ausgeschlossen ist.

 

Feinstaubbelastung: Zu Punkt 1 (Messwert überschritten). Bei Überschreitung eines Grenzwertes kann die zuständige Behörde eine nachträgliche Anordnung treffen mit dem Ziel, die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen. Zu Punkt 2. Die Messstation wird durch eine Fachfirma betrieben. Für weitergehende Anforderungen besteht keine rechtliche Grundlage.

 

Energie: Die eingesetzten Betriebseinrichtungen sind serienmäßig hergestellt und entsprechen dem Stand der Technik. Darüber hinaus ist der primäre Gedanke hinter dem entsprechenden Paragraphen, bei einem Prozess entstehende Energie (z. B. Abwärme) sinnvoll zu nutzen.

 

Für die Grüne-BF sind die Ausführungen nicht ganz nachvollziehbar, insbesondere, dass keine zusätzlichen Verkehre durch den Betrieb auftreten sollen. Da der restliche Betrieb der Firma Blees weiterhin Bestand hat, muss sich faktisch das Verkehrsaufkommen erhöhen. Hierzu erwartet sie eine eindeutige Aussage.

 

 

 

 

Herr Ratajczyk weist auf Seite 56 des Genehmigungsbescheides hin, danach darf kein Parallelabbau erfolgen, d. h. die Gewinnung von Gestein durch die Firma BSR darf nur in den Wochen erfolgen, in denen die Firma Blees auf ihren genehmigten Flächen kein Gestein abbaut. Somit wird kein erhöhtes Verkehrsaufkommen eintreten.

 

Hierzu erinnert die CDU-BF daran, dass sie sich damals mit der SPD-BF dafür eingesetzt hat, dass keine zusätzlichen Verkehre auftreten. Nach dem vorliegenden Genehmigungsbescheid dürfte es keinen Zweifel geben, dass es zu keinem Mehraufkommen von Verkehren kommen wird.

 

Nachdem die SPD-BF Bedenken vorträgt, ob die Messungen der Stäube durch eine private Firma objektiv sein werden, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung bei einer Gegenstimme zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Anlagen zur Vorlage