01.09.2005 - 11 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zu A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Philipp erläutert Frau Verheyen kurz den Hintergrund der getroffenen Dringlichkeitsentscheidung.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss genehmigt die nachfolgende, vom Frau Verheyen und Herrn Plum am 08.07.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Dringlichkeitsentscheidung des Planungsausschusses:

Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Vorsitzende des Planungsausschusses und als Mitglied des Planungsausschusses folgende Entscheidung:

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden im Stadtbezirk AachenMitte für den Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring.

Städtebauliche Ziele:

-Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

-Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

-Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

-Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

gez. Verheyengez. Plum

Vorsitzende des PlanungsausschussesMitglied des Planungsausschusses

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=173&TOLFDNR=6550&selfaction=print