29.05.2008 - 3 Zuschuss an die Suchthilfe; Freigabe des Erhöhu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, von der Suchthilfe, Frau Jelich und Herrn Willms.

Auf die Tischvorlage der SPD- und der Grünen-Fraktion verweisend (als Anlage dieser Niederschrift beigefügt), erklärte Frau Schulz, dass ihre Fraktion mit der Verwaltungsvorlage und dem Beschlussvorschlag einverstanden sei, jedoch eine Erweiterung des Beschlussvorschlages beantrage.

So solle die letzte Quartalsrate an die Suchthilfe mit der Auflage ausgezahlt werden, dass diese als Eigenteil für das Projekt „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ eingesetzt werde.

 

Frau Scheidt ergänzte, dass die Suchthilfe dieses Projekt nach der Sommerpause im Ausschuss vorstellen solle.

 

Herr Schäfer monierte, dass in der Verwaltungsvorlage keine Stellungnahme der Suchthilfe zu finden sei und er bat deshalb die anwesenden Vertreter der Suchthilfe, hierzu ihre Meinung zu äußern.

 

Herr Dr. Plum erklärte, dass die Verwaltung mit der Suchthilfe über die Verfahrensweise gesprochen habe und einvernehmen über die Verfahrensweise erzielt wurde, zumal das Projekt in einer Liste von notwendigen Maßnahmen die höchste Priorität erhalten habe.

 

Die Vertreter der Suchthilfe, Frau Jelich und Herr Willms, gaben sodann anhand der beigefügten Präsentation einen Überblick über die bisherige Tätigkeit der Suchthilfe und zu den diversen Projekten, so auch zum Projekt „Kinder aus suchtbelasteten Familien“.

 

Herr Künzer erklärte, dass die Sperrung nicht als Misstrauen gegenüber der Suchthilfe anzusehen sei, vielmehr wollte der Ausschuss vor einer Entscheidung einen Überblick erhalten, der nun mit der Präsentation gegeben sei. An Frau Jelich und Herrn Willms richtete Herr Künzer die Fragen, ob aus Sicht der Suchthilfe stärkere politische Aktivitäten in den Bereichen „Sozialarbeit mit Familien und Alleinerziehenden“ und „Kindeswohlgefährung“ erforderlichen seien, um etwaige Informationsdefizite zwischen den Trägern und den Sozialraumteams zu verhindern und ob es noch andere Themenbereichen, etwa bezogen auf kleine Kinder oder Sucht bei Frauen, Handlungsbedarf erforderten.

 

Hierzu führte Herr Willms aus, dass es bei der Kindewohlgefährung einerseits eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugendhilfe des Jugendamtes, jetzt Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, bestehe und Informationen unbürokratisch weitergeleitet würden und andererseits die Mitarbeiter der Suchthilfe durch umfangreiche Fortbildungen für dieses Thema sensibilisiert seien, um so schnell die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können.

 

Auf die Frage von Herrn Künzer, wie es bei der Suchthilfe um die Vorbereitung auf die Städteregion und der Solidarität zwischen den Partnern stehe, sagte Herr Willms, dass seit 2004 eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Suchthilfe des Kreises bestände. Zwar müssten neue Verträge zwischen den beiden Trägern und dem Land bzw den Krankenkassen geschlossen werden, dies sei jedoch kein Problem. Es werde bereits heute ein Teil der Städteregion gelebt und ein gutes Beispiel sei hier der seit 26 Jahren bestehende Arbeitskreis Prophylaxe von Stadt und Kreis Aachen.

 

Zur Frage, wie es mit der Weiterleitung aus dem Fallmanagement der ARGE an die Suchthilfe klappen würde, sagte Herr Willms, dass die Beratungsstelle im Gesundheitsamt angenommen werde und es keine Beratungsengpässe aufgrund der Zuweisung der ARGE-Mitarbeiter gäbe.

 

Hinsichtlich einer ausstiegsorientierten Suchtberatung und dem damit verbundenen Angebot sagte Herr Willms auf die Frage von Herr Künzer, dass es auch hier eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Suchthilfeträgern gäbe und gemeinsam oder für den jeweils anderen Träger MPU-Kurse oder Kurse zur Raucherentwöhnung durchgeführt würden.

 

Bezug nehmend auf die Präsentation stellte Frau Willms die Frage, warum Kinder zwischen 7 und 12 Jahren betreut würden und nicht schon Kleinkinder oder suchtabhängige Frauen, die schwanger seien. Hierzu sagte Herr Willms, dass diese Altersgruppe aufgrund des beginnenden Schulbesuchs ausgewählt wurde und die Erreichbarkeit mit der Pubertät ende. Kinder unter 7 Jahre würden außerdem entsprechend des sog. „Aachener Modells“ von verschiedenen Einrichtungen, wie den Sozialdiensten der Krankenhäuser oder den niedergelassenen Ärzte betreut, so dass sich hier die Suchthilfe zurück halten würde. Damit werde auch der von Frau Willms angemahnten Vermeidung einer Zersplitterung des Angebotes und der notwendigen Vernetzung mit der Jugendhilfe Rechnung getragen.

 

Da aus ihrer Sicht der Beschlussentwurf der Verwaltung zu knapp gehalten sei, befürwortete Frau Willms den Beschlussentwurf von SPD- und Grünen-Fraktion. Gleichzeitig äußerte Frau Willms die Hoffnung, dass sich die Krankenkassen stärker in diesem Projekt beteiligen würden.

 

Die Frage der Ausschussvorsitzenden, Frau Höller-Radtke, ob es ein Betreuungsangebot für die vermehrt auftretenden Fälle von Essstörungen bei jungen Männern gebe, wurde von der Suchthilfe

verneint.

 

Frau Scheidt berichtete, dass sich aufgrund der frühen Schließung des Cafe Relax viele Süchtige weiterhin im Bereich des Kaiserplatzes aufhielten und eine zunehmende Straßenprostitution zu verzeichnen sei, da die Streetworker erst nach 18.00 Uhr ihre Arbeit aufnehmen würden. Sie stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob nicht über die Ordnungspartnerschaft hier Einfluß genommen werden könne.

 

Hierzu sagte Herr Willms, dass es eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen den Ordnungspartnern gäbe und die Suchthilfe sehr flexibel auf Auffälligkeiten reagiere. Aktuell sei es jedoch sehr ruhig, aber er werde die Sache aufgreifen.

 

Zu dem Wunsch von Frau Scheidt, Daten über den erfolgreichen Ausstieg aus der Suchtkrankheit zu erhalten, erklärte Herr Willms, dass solche Erfolgsbilanzen nur hinsichtlich jener Fälle erstellt werden könnten, die sich in eine stationäre Therapie begäben oder trocken blieben. Auswertungen seien allenfalls punktuell möglich und im Übrigen würden sich die Personen aufgrund des niederschwelligen Angebotes einem Zugriff entziehen.

 

Herr Dr. Naber ergänzte, dass aufgrund recht guter Studien von einer rd. 60 %-igen Erfolgsquote auszugehen sei. Auch sei es schon ein Erfolg, wenn sich diese Menschen überhaupt zu einer Behandlung bereit erklärten.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste sodann folgenden erweiterten Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen zur Suchthilfe in Aachen zur Kenntnis und beschließt, den gesperrten Erhöhungsbetrag von 23.300,00 € beim Zuschuss an die Suchthilfe Aachen –Konto 5318 007, Produkt 070 010 010- freizugeben und mit der letzten Quartalsrate auszuzahlen mit der Maßgabe, damit den Eigenanteil zu dem Projekt „Kinder aus suchtbelasteten Familien“ zu bestreiten, geplanter Zeitraum: 01.01.2009 – 31.12.2011.

 

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Anlagen