05.06.2008 - 5 Zuschüsse zur Anschaffung von vereinseigenen Sp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Stadtdirektor Rombey weist darauf hin, dass die Vorlage von der Kämmerin nicht mitgezeichnet wurde, da der Beschlussentwurf nicht den städtischen Förderrichtlinien entspricht. Es bestehen Bedenken, dass hier eventuell Ansprüche für die Zukunft geweckt werden könnten.

Im Rahmen der  anschließenden Wortmeldungen der Herren Bruynswyck, Jahn, Rombey und             Dr. Nadzeyka sowie von Ratsfrau Schulz weist Herr Rombey darauf hin, dass evtl. Abweichungen von den städtischen Förderrichtlinien nur in den zwei Fällen auftreten könnten, bei denen in der Zusammenstellung Zuschüsse in Klammern angeben sind. Hier ist die Höhe des Zuschusses nach dem Vorschlag der Verwaltung davon abhängig, ob noch Mittel vom LSB bewilligt wurden oder nicht. Die Differenz zwischen den zwei Alternativen liegt bei

rd. 570 €. Er führt aus, dass jetzt die bisher aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel nicht abgeschlossenen Anträge bearbeitet werden sollen. Die Verwaltung wird allerdings auch aufgrund der geänderten Sachlage die städtischen Förderrichtlinien überarbeiten und dem Sportausschuss baldmöglichst vorlegen.

Frau Schäfer gibt in diesem Zusammenhang bekannt, dass der Stadtsportbund Aachen e.V. im Rahmen des Masterplans des LSB 2.500 € für die Bezuschussung von Grundsportgeräten             beantragt hat. Kriterien über die Vergabe dieser Mittel werden derzeit innerhalb des SSB Aachen e. V. erarbeitet.

 

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Beschluss:

Der Sportausschuss erkennt einstimmig für alle in den Erläuterungen aufgeführten Anträge den sportfachlichen Bedarf an. Er beschließt, dass die unerledigten Anträge der Sportvereine in jedem einzelnen Fall gemäß dem Vorschlag der Verwaltung behandelt werden. Die Zuschüsse sind auszuzahlen, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Außerdem spricht er sich dafür aus, dass die Verwaltung baldmöglichst dem Sportausschuss eine Neufassung der „Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports“ vorlegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage