10.06.2008 - 7 Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen der Stadtv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 10.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Nacken gibt zunächst einen kleinen Rückblick zum Entstehen der Vorlage. Der Fachbereich Umwelt, so Frau Nacken, habe das Projekt „Sonne auf Aachener Schulen“ über viele Jahre erfolgreich betrieben und betreut. Insbesondere aufgrund der Einsparvorgaben des städtischen Haushalts sei man jedoch an Grenzen gestoßen und habe freiwillige Maßnahmen kürzen müssen. Daher habe sie sich bemüht, das Projekt über das Gebäudemanagement weiter fortzuführen, was jedoch auch dort aufgrund fehlender Haushaltsmittel und der personellen Situation nicht gelungen sei. Aufgrund der Bedeutung des Projektes, strebe sie jedoch eine Weiterführung an. Um es erfolgreich weiterführen zu können, seien Untersuchungen notwendig, inwieweit geeignete stadteigene Dachflächen auch in Zukunft privaten Investoren von Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt werden könnten. Da weder E 26 noch FB 36 diese Arbeiten im Moment gewährleisten könnten, habe man beschlossen, diese zukünftig kostendeckend durch ein externes Ingenieurbüro ausführen zu lassen. Nur das Abschließen der Mietverträge und die Eigentümervertretung solle weiterhin E 26 übernehmen. Die anfallenden Projektbearbeitungskosten müsste der Investor tragen, so dass das Projekt kostenneutral für die Stadt Aachen umgesetzt werden könne.
Herr Dr. Griese weist auf den Erfolg der Anlagen und die positiven Auswirkungen des Investitionsvolumens für die Aachener Handwerkerschaft hin. Darüber hinaus, so Herr Dr. Griese, mache die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen auch unabhängig von herkömmlichen Energien. Daher finde er den Weg der Verwaltung richtig, das Projekt weiterzuführen und eine Leihgebühr für die Leistung zu verlangen. Allerdings regt er hinsichtlich der Gebühr an, keine Einheitsgebühr festzusetzen, da er das unangemessen finde. Seines Erachtens solle auf die Größe der Anlage, die die Investoren errichten wollen, abgestellt werden. Er regt daher an, sich an den Pachtkosten für Dachflächen zu orientieren (pro qm oder Solarertrag) und der Größe der Dächer. Auch fände er es gut, wenn Eigenleistungen der Betreiber möglich gemacht würden, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Herr Rohde unterstützt das Vorhaben ebenfalls, betont jedoch, dass man dies aus ökonomischer Sicht kritisch betrachten müsse. Letztlich müsse der Investor selbst entscheiden, ob es sinnvoll sei, in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Auch er finde, das die Gebühren in Korrelation mit dem Aufwand stehen sollten.
Ratsherr Corsten schließt sich der Aussage von Herrn Rohde an und betont, dass auf jeden Fall eine Kostendeckung erfolgen und somit eine Gebühr erhoben werden müsse. Die Höhe solle sich aber am Aufwand orientieren. Hinsichtlich der von Herrn Dr. Griese angeführten Möglichkeit der Eigenleistung für Betreiber bittet er jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hier um städtische Gebäude handele und dort erst einmal geprüft werden müsse, inwieweit Eigenleistung erbracht werden könne.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Wolf nach einem Referenzprojekt bzw. einer genaueren Ermittlung der Kosten erklärt Frau Beigeordnete Nacken, dass es noch keine Referenzprojekt gebe und die Verwaltung das Projekt erst nach Beschluss durch den Umweltausschuss das Projekt intensiv bewerben wolle. Bislang habe die Verwaltung lediglich interessierte Photovoltaik-Bauherren angeschrieben. Es lägen jedoch noch keine verbindlichen Anfragen vor. Sie hoffe jedoch, das nach intensiverer Bewerbung auch Anfragen für Referenzprojekte eingehen würden. Bis zur Fassung des Beschlusses durch den Umweltausschuss habe man auf die intensive Bewerbung verzichtet.
Der Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt der Weiterführung des Projektes Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen der Aachener Stadtverwaltung durch das städtische Gebäudemanagement zu, unter der Voraussetzung, dass der Aufwand für die Verwaltung kostendeckend ist. Dabei soll die Kostendeckung (Gebühr oder Pacht) in Abhängigkeit von der Investition bzw. der Größe der Anlage festgesetzt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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244,4 kB
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