24.06.2008 - 4 Erweiterung des Vereinshauses Nirmer Straße in ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Plum äußert sich zufrieden darüber, dass Planungen erst nach Bereitstellung der entsprechenden Mittel und nicht auf Zuruf erfolgen.

 

Herr Baal unterstreicht, dass die Festlegung, in welchen Bezirken Versammlungsstätten errichtet werden, überbezirklich zu koordinieren sei.

 

Herr Plum bemerkt, dass die Richtlinien hinsichtlich der zulässigen Personenzahl in der Vorlage zum Vereinhaus Nirmer Straße und in der Vorlage zum Bunker Vereinsstraße unterschiedlich dargestellt sind.

 

Herr Dr. Vossen fragt nach, welche Kriterien hinsichtlich der Festlegung der Personenzahl vor Änderung der VstättVO galten.

 

Herr Ferber erläutert hierzu, dass die Versammlungsstättenverordnung im Jahr 2007 geändert wurde.

Die VStättVO regele den Bau und Betrieb von Versammlungsräumen, die mehr als 200 Personen fassen. Bei der Bemessung der Personenzahl sei im Gegensatz zu früher, die Grundfläche des Versammlungsraums zu Grunde zu legen.

Nach der „alten“ VstättVO hätte die Höchstzahl der Personen unabhängig der Grundfläche des Versammlungsraums festgelegt werden können.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage