04.06.2008 - 7 Bebauungsplan Nr. 904 - Napoleonsberg / Nutztie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hildersperger erläutert kurz das Vorhaben anhand von Plänen und weist auf die maximalen Möglichkeiten hin, die ein Bebauungsplan dort künftig bietet. Wie bereits in der Einwohnerfragestunde weist sie insbesondere auf die vorgesehene Bewegungshalle hin, die sich im Verlaufe des Planungsprozesses erhöht hat und nunmehr knapp unterhalb der Höhe des bestehenden Wohnhauses bleibt.

 

Frau Schweer gibt weitere Erläuterungen zur geplanten Bewegungshalle um auch in Zukunft einen optimalen Ausbau als Nutztierheim zu garantieren.

 

Nachdem sich die CDU-BF für die Ausführungen bedankt, beantwortet Frau Schweer weitere Fragen zu den beabsichtigten Wohnungen, die dort geschaffen werden sollen. Danach ist es zum landwirtschaftlichen Betrieb möglich, so genannte „Altenteile“ und Wohnungen für Betriebsleiter vorzusehen. Die Wohnnutzung ist Bestandsrecht im landwirtschaftlichen Bereich.

 

Die SPD-BF erinnert, dass sich die Bezirksvertretung im Jahre 2006 zu ersten Mal mit dieser Thematik beschäftigt hat. Im Gegensatz zu damals stellt sich die Situation heute von der Größe der Baukörper derart verändert dar, dass sie das Ganze nunmehr infrage stellt. Die Planung stellt einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Sie wird daher dem Beschlussvorschlag im zweiten Teil nicht zustimmen.

 

Obwohl die Vorlage sehr spät zugestellt wurde, hat sich auch die CDU-BF sehr intensiv damit beschäftigt und ist überrascht von den Dimensionen der Bauten. Unter Hinweis, vor Ort sind Pläne aufgetaucht, die wiederum eine Änderung mit einem Verbindungsbau vorsehen, fühlt sich die CDU-BF nicht intensiv informiert. Den Vorschlag der SPD-BF werde sie mittragen und sie erwartet von der Verwaltung eine Nachbesserung der Planung. Auch für die geplanten Bürogebäude erwartet sie eine stärkere Festlegung.

 

Frau Hildersperger und Frau Schweer weisen nochmals auf die Möglichkeiten hin, die ein Bebauungsplan künftig bieten kann. Sollte irgendwann in Zukunft ein Nutztierheim dort nicht mehr betrieben werden, dann ist eine landwirtschaftliche Nutzung möglich.

 

Auf Fragen der SPD-BF zur Höhe der Bewegungshalle weisen Frau Schweer und Frau Hildersperger darauf hin, dass eine Mindesthöhe aus sicherheitstechnischen Gründen vorgeschrieben ist; es wird jedoch noch einmal überprüft werden, ob eine geringere Bauweise ermöglicht werden kann.

Für die Grüne-BF ist die Begründung für die Hallenhöhe nicht nachvollziehbar, und Frau Opitz hat dem Vorhaben zwar damals zugestimmt, aber die zwischenzeitlich veränderte Planung ist nicht überzeugend. Sie wird sich dem SPD-Vorschlag anschließen.

 

Für die SPD-BF ist es kein Problem, sich auf den Bau einer Bewegungshalle in vernünftigen Dimensionen zu konzentrieren, aber alle anderen Nebengebäude sollten – zumindest in diesen Dimensionen - nicht beschlossen werden.

Frau Coracino hätte sich eine solche intensive Diskussion damals gerne in Grüne Eiche bezüglich der dort ohne Bebauungsplan errichteten Reithalle gewünscht. In Falle des Nutztierheimes weist sie auf die Gemeinnützigkeit der GTG hin und dass der ehemalige Steinbruch eine Altlastenverdachtsfläche ist, dem zu wenig Bedeutung beigemessen wird. Es ist durchaus als vernünftig anzusehen für diesen Bereich eine solche Planung zu erstellen. Zusätzlich weist sie auf die Möglichkeiten der Schaffung einer Gestaltungssatzung hin, die bestimmte Dinge ausschließt oder regelt.

 

Frau Schweer und Frau Hildersperger erläutern die rechtlichen Möglichkeiten, die ein Bebauungsplan bietet und schlagen vor, die Vorlage mit den hier vorgetragenen Änderungen zu beschließen.

 

Die CDU-BF äußert, sie wird der Planung in der vorgestellten Form nicht zustimmen.

 

Nach weiteren kurzen Wortbeiträgen einiger Bezirksvertreter fasst Herr Büchel zusammen, dass überwiegend in der Bezirksvertretung die Auffassung vertreten wird, dass grundsätzlich gegen den Bau einer Bewegungshalle keine Einwände bestehen, jedoch in der Höhe reduziert auf das erforderliche Maß von 9,40 m ohne Lichtband.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss bei drei Stimmenthaltungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 904 – Napoleonsberg / Nutztierheim – ausschließlich mit einer Bewegungshalle, deren Höhe maximal 9,40 m ohne Lichtband beträgt und um Prüfung diese Bewegungshalle näher an die bestehenden Gebäude vorzusehen.

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Anlagen zur Vorlage