10.11.2005 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage von Frau Tina Crommelinck, Höfchensweg 72, 52066 Aachen an die Verwaltung:

Wie ist es möglich, dass obwohl im März 2005 das „Rahmenkonzept Aachener Südviertel” beschlossen wurde und am gleichen Tag für fast alle Bereich des Südviertels Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, der Höfchensweg ausgenommen wurde und auch bei Eingang der Bauvoranfrage am 2. Juli entgegen der Anweisung des Rahmenkonzeptes kein Aufstellungsbeschluss zur Rückstellung gefasst wurde, sondern erst eine Woche nach Bewilligung und das, obwohl das Rahmenkonzept in allen Ämtern bekannt war !

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert, dass das fragliche Bauvorhaben nach Einschätzung der Verwaltung den Kriterien des Rahmenkonzeptes entspreche.

 

 

Frage von Frau Marion Kranz, Höfchensweg 68, 52066 Aachen an die Verwaltung:

Wie ist es möglich, dass entgegen der Richtlinien des Rahmenkonzeptes:

-den Charakter der aufgelockerten Bebauung zu erhalten

Einfamilienhaus => 5 Parteien + 2 Gewerbe + 6 Garagen genehmigt werden

-die Wohnnutzung nicht durch Büronutzung zurück gedrängt werden darf

2 Gewerbeeinheiten und 9 Garagen-/Stellplätze genehmigt wurden

-eine ungeordnete Nachverdichtung verhindern

Aus Einfamilienhaus => 5 Parteien + 2 Gewerbe + 6 Garagen genehmigt werden

Aus 150 m² => 500 m² entstehen

-die Grünstrukturen nach demRahmenkonzept zu erhalten

a)Fast alle Bäume und Sträucher gefällt werden dürfen

b)Die Immissionsbelastung extrem ansteigt

c)Die Grünfläche durch den Bau und 9 Garagen-/Stellplätze verdrängt werden darf

d)Der halbe Hang abgetragen werden darf.

 

Herr Wingenfeld beantwortet die Frage und stellt dar, dass die geplante Bebauung mit vier Wohneinheiten und Geschäftsräumen für zwei Freiberuflern sich in diesem Bereich durchaus einfüge.

 

 

Frage von Frau Gisela Delpy, Höfchensweg 65, 52066 Aachen an die Verwaltung:

Wie ist es möglich, dass im Höfchensweg im Bereich der Ampel zusätzliches Verkehrsaufkommen durch die Erschließung von 4 Garagen und des Mehrfamilienhauses mit 2 Gewerbeeinheiten genehmigt wird und obwohl in diesem Bereich bereits eine chaotische Parksituation durch eine Praxis herrscht, in dem steilen Hang vor der Ampel Kinder auf dem Weg zur Schule zunehmend durch den Verkehr gefährdet werden und nicht mehr gefahrlos spielen können!

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert das Erschließungskonzept, wonach Zufahrten auch vom Luxemburger Ring aus möglich sein werden, so dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Höfchensweg nicht zu stark sein werde.

 

 

Frage von Herrn Winand Kranz, Salierallee 54, 52066 Aachen an die Verwaltung:

Wie ist es möglich, dass bei Recherchen durch ehemalige leitende Beamte der bewilligenden Behörden die Genehmigung seitens heutiger führender Mitarbeiter dieser Behörden als fragwürdig und nicht richtig beziffert wurde aber dann die Sache allein mit der Begründung „dann verlieren wir ja das Gesicht”, oder „das kostet uns eventuell Geld” abgetan wird, anstatt selber die Möglichkeit zu nutzen, einen Fehler mit Hilfe des § 50 VwVfG NRW ohne großen Schaden rückgängig zu machen!

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und stellt fest, dass es sich hier um einen rechtmäßig erteilten Vorbescheid handele. Eine Rücknahme durch die Verwaltung sei nicht beabsichtigt, allerdings stünde den Anwohnern selbstverständlich der Rechtsweg offen.

 

 

Zusatzfrage von Herrn Winand Kranz, Salierallee 54, 52066 Aachen an die Verwaltung:

Wie ist es möglich, dass die Bauvoranfrage ohne Einbeziehung des Umweltamtes positiv genehmigt wird, obwohl erhebliche Erdbewegungen stattfinden und die Fläche erheblich bebaut wird und durch die Nutzung die Immission erheblich ansteigt (auch auf der rückwärtigen Zuwegung)! Wie kann es sein, dass am heutigen Tage bereits Bäume gefällt wurden ?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und legt dar, dass der Abstand der gefällten Bäume zur heutigen Bebauung weniger als fünf Meter betragen habe. In diesem Fall sehe die Baumschutzsatzung die Erteilung einer Fällgenehmigung vor.

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