28.08.2008 - 22 Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein beso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Rau erklärt, diese Satzung solle erst dann aufgehoben werden, wenn der Bebauungsplan in der Soers rechtskräftig ist.

 

Herr Finkeldei stimmt dem für seine Fraktion zu.

 

Der  Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht für den Bereich Soers erst dann aufzuheben, wenn der Bebauungsplan für diesen Bereich rechtskräftig ist.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage