28.08.2008 - 18 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Pla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Rau regt an, für die Neuordnung dieses Gebietes nach Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8  bezüglich der Energieversorgung dieses Gebietes eine Diskussion darüber zu führen, ob hier auch Möglichkeiten der „Nahwärme“ durchführbar sind, also bessere Lösungen, als jede einzelne Wohneinheit mit einer Gastherme zu versehen. Unter Umständen könne zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe mit der STAWAG gebildet werden.

 

Herr Kriesel teilt hierzu mit, dass man sich mit dieser Frage schon beschäftigt habe. So sei beispielsweise der KFW-60-Standard u. U. nicht mehr rentabel und die Nachfrage möglicherweise so gering, dass sich eine Investition dahingehend nicht mehr lohne.

 

Frau Nacken verweist in diesem Zusammenhang auf die Diskussion über Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienten Energienutzung. Die Verwaltung werde die zukünftigen Planungen zur Neuordnung diese Gebietes dahingehend überprüfen.

 

Herr Plum sieht bezüglich der Energieeinsparung die neuen Versorgungsgebiete in der Zukunft nicht mehr hauptsächlich mit Gas versorgt, sondern auch mit Strom, wobei zu bedenken sei, dass dieser auch zum Teil „Atomstrom“ ist.

 

Herr Kriesel sieht als Konsequenz dieser Diskussion ebenfalls, dass zukünftig nicht mehr jedes Neubaugebiet mit „gelben Leitungen“ versorgt wird, sondern mit Alternativen Energieträgern wie Geothermie oder Öl.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass  auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann.

Er beschließt für den Bebauungsplan Nr. 8 im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Von-Coels-Straße, Steinstraße, Schulstraße und Betzelterstraße die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage