12.08.2008 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 909für Wohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Haase fragt nach, ob vor Projektbeginn vielleicht eine Bürgerversammlung in Eilendorf einberufen werden könne, um die Bürger zu fragen, ob sie lieber eine Wohnbebauung oder eine Parknutzung bevorzugen.

 

Außerdem, so Frau Haase, sollte man schützenswerte Bäume erhalten, auch wenn eine Wohnbebauung gewünscht werde. Ihres Erachtens hätten alte bedeutende Bäume einen Wert und man solle versuchen um solche Bäume herumzuplanen.

 

Herr Meiners erläutert diesbezüglich, dass das Thema Baumschutz in allen Bebauungsplanvorhaben sehr intensiv geprüft werde und sie sicher gehen könne, dass, seien alte bedeutende Bäume vorhanden und von einem Bauvorhaben betroffen, der Baumschutz sehr eng gesehen und geprüft werde. Im vorliegenden Fall sei unter Berücksichtigung der Vitalität und des Alters der Bäume sowie der städtebaulichen Planung eine Freigabe für die Bäume erteilt worden.

 

Frau Beigeordnete Nacken erklärt zur Anregung von Frau Haase, dass es keine Veranstaltungen gebe, bei der die Bürger gefragt würden, ob man eine Wohnbebauung oder eine Parknutzung bevorzuge. Allerdings, so betont sie nochmals ausdrücklich, gebe es in jedem Bebauungsplanverfahren eine öffentliche Bürgerbeteiligung. Im Rahmen der Offenlage hätten alle Bürger die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern, Meldungen abzugeben, Vorschläge einzureichen und zu dokumentieren, was gut oder schlecht an der Planung sei. Durch die offizielle Bürgerbeteiligung sei garantiert, dass alle Bürger gehört würden. Das, so Frau Nacken, heiße jedoch nicht, dass alle Eingaben der Bürger auch tatsächlich umgesetzt werden müssten. Die Eingaben der Bürger seien in einem Abwägungsprozess zu berücksichtigen und zu prüfen und nach Abwägung werde dann das Ergebnis in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Ohne weitere Diskussion fasst der Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

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Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss dessen Integration in den Bebauungsplan. Umweltrelevante Maßnahmen, die Nichtfestsetzungen gemäß Baugesetzbuch werden können, sind in vertraglicher oder anderer Form zu sichern.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage