12.08.2008 - 8 Bebauungsplan Nr. 885Joseph-von-Görres-Straße /...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Volkmer erklärt, in der heutigen Sitzung seien drei Umweltberichte zu Bebauungsplänen gehört worden, in denen es immer um Flächen für den Einzelhandel gegangen sei und bei denen die Hauptabwägungsschwerpunkte die Bereiche Lärm und Baumschutz betroffen hätten. In keinem der drei Projekte hätte er seine Zustimmung versagen können. Allerdings habe er in der Summe der Projekte Kopfschmerzen, weil hier ja schon viel für den Einzelhandel getan worden sei zu Lasten der Schutzgüter.

 

Frau Beigeordnete Nacken erklärt dazu, es gebe, was die Einzelhandelsflächen betreffe, in Aachen ein Einzelhandelskonzept und es sei der Stadt sehr daran gelegen, wohnortnahen Einzelhandel umzusetzen. Insbesondere in dem letzten Fall „Bebauungsplan Nr. 885, Joseph-von-Görres-Straße /Wertzgelände“, habe der Investor vorher einen anderen genehmigten Standort Richtung Europaplatz gehabt und die Stadt habe ihn überzeugen können, von diesem wohnortferneren Standort abzuweichen und einen neuen Plan umzusetzen. Die Stadt schaue, an welcher Stelle Einzelhandel tragfähig sei und wohnortnah gebraucht werde. Dies sei sehr wichtig, so Frau Beigeordnete Nacken. Darüber hinaus betont sie, dass es bei den letzten beiden Projekten schon um voll versiegelte Flächen gegangen sei, so dass hier kein Ausgleich habe gefordert werden müssen.

 

Hinsichtlich der Auflagen erklärt Frau Beigeordnete Nacken, dass natürlich bei größeren Projekten, wie beispielsweise der Kaiserplatzgalerie, auch weitergreifende Auflagen gefordert würden. Bei dem Großprojekt Kaiserplatzgalerie habe man daher auch den Ersatz der Kastanie an neuer Stelle im Viertel als neues Wahrzeichen gefordert sowie einen zusätzlichen Kostenausgleich von dem Investor.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Dr. Wolf, wieso die Stadt Aachen 72.000 € zahlen müsse und wieso es bei Fremdvergabe doppelt so teuer werde, erklärt Frau Beigeordnete Nacken folgenden Sachverhalt:  „Grundsätzlich seien die Ausgleichsmaßnahmen durch den Investor zu tragen. Hier habe die Stadt aber auf einer Blockrandschließung im Bereich Stolberger Straße, Joseph-von-Görres-Straße, Gneisenaustraße, bestanden, damit, sollte der begrenzte Vertrag für den Einzelhandel auslaufen, keine Lücke entstehe und die Blockrandbebauung weiterhin bestehen bleibe. Daher habe man dem Investor gesagt, er könne die Fläche nur mit Blockrandschließung bebauen, was allerdings die Berücksichtigung einer größeren Schallproblematik zur Folge hatte und zusätzliche Maßnahmen. Da die Stadt diese Bauweise gefordert habe, ergebe sich für die Stadt auch die rechtliche Verpflichtung die Kosten dafür zu zahlen. Hinsichtlich der Vergabeproblematik erklärt sie, dass eine externe Vergabe grundsätzlich nach Abfrage von ersten Angeboten teurer wäre im Vergleich zur einer Umsetzung durch die Stadt selbst.

 

Ratsherr Corsten erklärt, er freue sich über jedes Geschäft in so einer Lage, wenn es fußläufig für die ältere Bevölkerung erreichbar sei. Wichtig für die Gesamtstruktur der Bezirke seien ortsnahe Versorgungsgeschäfte. Zukünftig müsse man die Einkaufszentren im Außenbereich und auf der grünen Wiese wirklich negativ sehen. Auch ohne Begrünung bevorzuge man in den Wohngebieten wieder besseren Einzelhandel. Bei der hier betroffenen Fläche, die heute schon vollständig versiegelt sei,  würde der Neubau von Einzelhandel sicherlich eine Aufwertung ausmachen.

 

Der Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

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Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss dessen Integration in den Bebauungsplan. Umweltrelevante Maßnahmen, die nicht Festsetzungen gemäß Baugesetzbuch werden können, sind in vertraglicher oder anderer Form zu sichern.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage