21.08.2008 - 18 Horbacher Straße und Forsterheider Straße im Or...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Horbacher Straße im Bereich Forsterheide nicht verändert wird, da die Anforderungskriterien einer geschlossenen Ortschaft nicht vorliegen und die derzeit erlaubten 70 km/h für die freie Strecke eine angemessene Verkehrssicherheit gewährleisten.

 

Für die Forsterheider Straße beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, bei nächster Gelegenheit die notwendigen Haushaltsmittel für die Anlegung eines einseitigen Gehweges zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg einzuplanen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: Einstimmig