20.08.2008 - 12 Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Inner...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

Herr Philip von der CDU-BF kündigt die Zustimmung der CDU zum Beschlussvorschlag an. Es geht um 48 mögliche Wohneinheiten in diesem Bereich. Die Wünsche der Anwohner konnten zum größten Teil berücksichtigt werden. Dass der Bebauungsplan nicht den gesamten Bereich Münsterstraße einschließlich Bahnübergang und Getränkehalle eingeschlossen hat, bedauert er. Der gesamte Eingangsbereich von Brand sollte durch die Verwaltung “angepackt” werden. Die durchgeführte Lärmimmissionsmessung soll ergeben haben, dass die Lärmentwicklung sehr hoch ist. Die Probleme bezüglich des Laubenganges haben sich durch eine dicht gewachsene Hecke ergeben und die dauerhafte Sicherung des Laubenganges ist an die Bereitschaft der Eigentümer gebunden, der Stadt entgegenzukommen. Da jedoch die Bebauung nördlich des Laubenganges nicht mehr weiter verfolgt wird, ist eine gütliche Einigung nicht zu erwarten.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF merkt an, dass dieses Baugebiet eine sehr lange umfangreiche Vorgeschichte hat. Auch er bedauert es, dass der Bereich nördlich des Laubenganges bis zur Münsterstraße (Getränkegroßmarkt) nicht in den Bebauungsplan mit einbezogen worden ist.

Er fragt bezüglich des Baustellenverkehrs und der zu erwartenden Belastung für die Anwohner nach Lösungsmöglichkeiten.

 

Frau Beyer vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen antwortet, dass die Problematik einer voraussichtlich 2 – 3 Jahre währenden Bauzeit und nur einer vorhandenen Zufahrt von der Münsterstraße aus von der Verwaltung auch gesehen wird. Deshalb prüft die Verwaltung zurzeit, ob während der Bauzeit ein Teil des Baustellenverkehrs über Wirtschaftswege außerhalb des Plangebietes geführt werden kann. Dies ist abschließend mit dem Umweltamt und dem zu beteiligenden Landschaftsbeirat zu klären.

 

Frau Prolingheuer-Griese von der Grünen-BF schließt sich den Ausführungen der SPD-BF an und fragt nach, ob die Weißdornhecke an der Vennbahn geschützt werden kann. An der Straße Am Alten Kalkwerk seien die Reste einer Hecke durch die Anwohner vernichtet und durch Kirschlorbeer ersetzt worden. Bezüglich der Baumfelder hat sie festgestellt, dass eine Firma neben diesen Feldern einen Aushub vorgenommen hat und dadurch die Wurzeln der Bäume beschädigt wurden. Sie fragt, ob es Möglichkeiten gibt, diese Bäume zu schützen und verweist auf den Umweltausschuss, der darum gebeten hat, einen gewissen Standard bei den KfW- 60-Häusern festzulegen.

 

Frau Beyer antwortet Frau Prolingheuer-Griese, dass in dem Bebauungsplan Kalkwerkgelände die Hecken auf privaten Grundstücken durch Beschluss des Umweltausschusses jetzt auch geschützt werden. Allerdings ist es bei der Länge der Hecken nicht möglich, alle Grundstücke durch die Stadt Aachen zu erwerben. Am Kalkwerkgelände hat ein Eigentümer die Hecke entfernt und einen Lebensbaum dorthin gepflanzt. In unmittelbarer Nähe der Baumfelder darf nicht gebaut werden, sondern nur innerhalb der bebaubaren Fläche. Es gibt vom Rat der Stadt inzwischen mehrere Auflagen in Bezug auf die KfW-60-Häuser.

 

Bezirksvorsteher Henn beendet die Diskussion, führt jedoch an, dass der Ortseingang vom Grauenhofer Weg / Münsterstraße nach Brand kommend einen wenig einladenden Eindruck macht. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat die Verwaltung in der Sitzung am 13.02.2008 um Prüfung gebeten, welche städtebaulichen Lösungen für den Bereich vom Laubengang bis zur Münsterstraße in einem II. Bauabschnitt möglich sind.

 

Es ergeht mit zwei Gegenstimmen folgender

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahme der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung gemäß § 3 (2) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 902 - Niederforstbach/ Innerer Bahnbogen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage