12.08.2008 - 9 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Pla...

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Beratung

Frau Hergarten erklärt, dass der Bebauungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Eilendorf erhebliche Rechtsmängel besitze. Wenn Rechtsmängel eines Bebauungsplanes erkannt werden, seien die Bebauungspläne zu ändern oder aufzuheben. Der Bebauungsplan Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Eilendorf  sei wegen eines Verfahrensfehlers als rechtsfehlerhaft zu beurteilen. Um Konflikte zu vermeiden und Rechtssicherheit herzustellen, sollte der Bebauungsplan aufgehoben werden.

 

Herr Römer (CDU) ist die Verwaltungsvorlage zu allgemein. Er wünsche sich eine Vorlage, aus der erkennbar sei, welche konkreten Fehler zur Fehlerhaftigkeit und damit zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes geführt haben. Er bitte die Verwaltung, die Verfahrensfehler bis zur nächsten Sitzung zu benennen.

 

Herr Verheyen (CDU) kann sich vorstellen, dass bei einem fehlerhaften Bebauungsplan auf dem unbebauten Grundstück Urbanstraße, hinter der Sparkasse Aachen, der Bau eines größeren Gebäudes erstritten werden könne.

 

Frau Hergarten bestätigt, dass möglicherweise solche Auswüchse juristisch durchsetzbar seien. Es sei daher ratsam, den Bebauungsplan aufzuheben. 

 

Herr Römer(CDU) kann nicht erkennen, warum der fehlerhafte und dadurch unwirksame Bebauungsplan noch aufgehoben werden muß. Er bitte den TOP zu verschieben bis ein neuer Bebauungsplan vorliege.

 

Herr Verheyen (CDU) weist darauf hin, dass die Verwaltung bis zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes eine Veränderungssperre für den Planungsbereich aufstellen könne.

 

Frau Hergarten empfiehlt  den Bebauungsplan formell aufzuheben und keine Verzögerung aufkommen zu lassen, damit umgehend an einem

neuen Aufstellungsbeschluss gearbeitet werden könne.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 8 im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Von-Coels-Straße, Steinstraße, Schulstraße und Betzelterstraße die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Ferner beschließt sie, dass, bis ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan für den vorgenannten Bereich existiert, eine Veränderungssperre erlassen werden solle.

Der Beschluss erfolgt mehrheitlich (10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage