12.08.2008 - 9 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Pla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 12.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Frau Hergarten erklärt, dass der Bebauungsplanes Nr. 8
der ehemaligen Gemeinde Eilendorf erhebliche Rechtsmängel besitze. Wenn
Rechtsmängel eines Bebauungsplanes erkannt werden, seien die Bebauungspläne zu
ändern oder aufzuheben. Der Bebauungsplan Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde
Eilendorf sei wegen eines
Verfahrensfehlers als rechtsfehlerhaft zu beurteilen. Um Konflikte zu vermeiden
und Rechtssicherheit herzustellen, sollte der Bebauungsplan aufgehoben werden.
Herr Römer (CDU) ist die Verwaltungsvorlage zu
allgemein. Er wünsche sich eine Vorlage, aus der erkennbar sei, welche
konkreten Fehler zur Fehlerhaftigkeit und damit zur Unwirksamkeit des
Bebauungsplanes geführt haben. Er bitte die Verwaltung, die Verfahrensfehler
bis zur nächsten Sitzung zu benennen.
Herr Verheyen (CDU) kann sich vorstellen, dass bei einem
fehlerhaften Bebauungsplan auf dem unbebauten Grundstück Urbanstraße, hinter
der Sparkasse Aachen, der Bau eines größeren Gebäudes erstritten werden könne.
Frau Hergarten bestätigt, dass möglicherweise solche
Auswüchse juristisch durchsetzbar seien. Es sei daher ratsam, den Bebauungsplan
aufzuheben.
Herr Römer(CDU) kann nicht erkennen, warum der
fehlerhafte und dadurch unwirksame Bebauungsplan noch aufgehoben werden muß. Er
bitte den TOP zu verschieben bis ein neuer Bebauungsplan vorliege.
Herr Verheyen (CDU) weist darauf hin, dass die
Verwaltung bis zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes eine
Veränderungssperre für den Planungsbereich aufstellen könne.
Frau Hergarten empfiehlt den Bebauungsplan formell aufzuheben und keine Verzögerung
aufkommen zu lassen, damit umgehend an einem
neuen Aufstellungsbeschluss gearbeitet werden könne.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den
Bebauungsplan Nr. 8 im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen
Von-Coels-Straße, Steinstraße, Schulstraße und Betzelterstraße die Einleitung
des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Ferner beschließt sie, dass, bis ein rechtsverbindlicher
Bebauungsplan für den vorgenannten Bereich existiert, eine Veränderungssperre
erlassen werden solle.
Der Beschluss erfolgt mehrheitlich (10 Stimmen dafür, 1
Stimme dagegen).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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