12.08.2008 - 7 Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Erdg...

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Beratung

 

Frau Wieneke erläutert die  Stellungnahme der Stadt Aachen an die Bezirksregierung in Arnsberg.  Die Stadt Aachen lehne die Vorzugstrasse  durch die schützenswerten Gebiete in Aachens Süden ab und empfehle die Alternativtrasse.

 

Herr Anhold (SPD) lehnt den Bau der Transportleitung auf der Vorzugstrasse ab.

 

Ratsherr Jahn (Bündnis90/Die Grünen) erklärt, dass die Mehrheitsfraktion im Rat der Stadt Aachen heute beschlossen habe, die Verwaltung in diesem schwierigen Verfahren zu unterstützen und einen einstimmigen Beschluss ausgearbeitet und gefaßt habe. Vor der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf habe er allen Mitgliedern diesen Beschlussvorschlag zur Kenntnisnahme überreicht. Er bitte im Sinne der Mehrheitsfraktion und über alle Parteigrenzen hinweg abzustimmen, da wasserrechtliche, ökologische, naturschutzrechtliche und forstamtliche Belange extrem berührt werden. 

 

Herr Verheyen (CDU) schliesst sich dem Beschlussvorschlag der Mehrheitsfraktion an. Er sehe nicht ein, dass Naturschutz etc. so massiv beeinträchtigt werde. Schließlich agiere man zum Wohle der Stadt Aachen und nicht zum Wohle von RWE.

 

Ratsherr Jahn (Bündnis90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Trassen zu bündeln seien. Die Vorzugstrasse sei absolut inakzeptabel.

 

Herr Ratajczyk erklärt, dass er soeben aus der Sitzung des Umweltausschusses komme und berichten könne, dass der Umweltausschuss im Sinne der Mehrheitsfraktion entschieden habe.  Sollte die Bezirksregierung trotz der ablehnenden Stellungnahme sich für die Vorzugstrasse der RWE entscheiden und eine Baugenehmigung erteilen, wolle die Verwaltung gegen die Entscheidung klagen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, alle rechtlich möglichen Schritte zu unternehmen, um den von RWE geplanten Verlauf der Gastransportleitung zu verhindern.

Die von RWE geplante Gastransportleitung ist aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes und des Wasser- und Trinkwasserschutzes strikt abzulehnen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage