27.08.2008 - 4 Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen;hier:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nachdem Frau Hergarten die Verwaltungsvorlage kurz erläutert, zeigt sich die CDU-BF über deren Aussage überrascht, dass das Gewerbegrundstück im Bebauungsplangebiet Kornelimünster-West nicht mehr für die Ansiedlung eines Nahversorgers zur Verfügung stehen soll. Entsprechend früheren Zusagen der Verwaltung geht die CDU-BF davon aus, dass auch künftig die Intention besteht, dieses Grundstück für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes vorzuhalten, was für den Ort Kornelimünster sehr wichtig wäre.

 

Die SPD-BF spricht den Dank an die Verwaltung aus, dass das Zentren- und Nahversorgungskonzept auch in den Stadtbezirken beraten wird. Auch sie vertritt die Auffassung, eine Nahversorgung in Kornelimünster muss gesichert werden. Sie weist diesbezüglich auf die bisherigen intensiven Beratungen und gefassten Beschlüsse in der Bezirksvertretung hin. Die Möglichkeit an der Schleckheimer Straße einen Nahversorger anzusiedeln wird nicht aufgegeben.

 

Frau Hergarten weist hierzu auf die in den letzten Jahren mit mehreren potentiellen Marktbetreibern geführten Gespräche hin, die leider bisher ohne Erfolg geblieben sind. Das besagte Grundstück steht aber selbstverständlich auch weiterhin für die Ansiedlung eines Nahversorgers zur Verfügung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1777&TOLFDNR=27914&selfaction=print