27.08.2008 - 6 Neubau Kinderspielplatz Lichtenbusch

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Hoffner kehrt vor Eintritt in die Beratung wieder in den Raum zurück.

 

Herr Zentis erläutert kurz die Verwaltungsvorlage und nimmt Stellung zu der von Herrn Fichtner in der Einwohnerfragestunde aufgeführten Problematik der starken Vernässung der Gärten an der Raafstraße. Optimal wäre, die städt. Fläche, die eine muldenförmige Rinne darstellt, in Richtung der Raafstraße an den bestehenden Kanal anzuschließen. Die beiden Kanäle der Raafstraße und der Kesselstraße laufen jedoch zusammen, sodass wahrscheinlich keine Genehmigung für einen Kanalanschluss erteilt wird. Er empfiehlt daher und dies auch im Hinblick auf die Mehrzweckwiese zunächst die Erstellung des Bodengutachtens zu beschließen.

 

Herr Büchel weist darauf hin, dass der städt. Graben eine Funktion erhalten muss.

 

Die Verwaltungsvorlage und der Beschlussvorschlag werden von der CDU-BF als gut empfunden, um später bessere Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten und die Probleme mit dem Oberflächenwasser in den Griff zu bekommen.

 

Auf Nachfrage der CDU-BF erläutert Herr Zentis, dass in der Planung eine offene Regenmulde vorgesehen ist. Das Oberflächenwasser muss jedoch erst einmal dorthin geleitet werden. Wie letztendlich die technische Lösung aussehen wird, muss das Bodengutachten zeigen.

 

Von der SPD-BF wird die Spielplatzplanung als gut empfunden, aber es muss sichergestellt sein, dass bezüglich der Oberflächenentwässerung der frühere Zustand wieder hergestellt wird.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und beschließt, von den in 2008 zur Verfügung stehenden 80.000 € in 2008 10.000 € für die Beauftragung des Höhenaufmaßes und des Bodengutachtens zu verwenden und beantragt weiterhin, die verbleibenden zur Verfügung stehenden 70.000 € für den Ausbau der Mehrzweckwiese nach 2009 zu übertragen.

 

Sie beschließt weiterhin einstimmig, der Gutachter soll Lösungsvorschläge erarbeiten, damit das auftretende Oberflächenwasser abfließen kann und prüfen, ob die Entwässerung der städt. Fläche in den Kanal in der Raafstraße erfolgen kann. Der Graben ist in 3 m Breite als Grünstreifen freizulegen, damit das Wasser abfließen kann. Soweit Grünpatenschaften vergeben wurden, sind diese, soweit dies erforderlich ist, aufzulösen.

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