20.08.2008 - 13 Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein beso...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreterin Schmitt-Promny fragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, warum gerade zum jetzigen Zeitpunkt dieses Vorkaufsrecht aufgegeben werden soll.

 

Frau Hergarten erläutert, dass das Vorkaufsrecht seinerzeit insbesondere auch für die Realisierung des Weißen Weges nötig gewesen sei. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Grundstücksverhandlungen seien aber inzwischen weitgehend abgeschlossen.

 

Bezirksvertreter Knörzer  fragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob man ausschließen könne, dass die Aufhebung in Zusammenhang mit eventuellen weiteren Begehrlichkeiten des ALRV in der Soers stehe.

 

Herr Feiter vom Fachbereich Immobilienmanagement entgegnet, dass das Instrument Vorkaufsrecht für eine Begrenzung irgendwelcher Aktivitäten des ALRV nicht geeignet sei.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach §25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1778&TOLFDNR=27760&selfaction=print