20.08.2008 - 4 Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Fauck vom Fachbereich Bauaufsicht erläuterte ausführlich den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen für die Außenbezirke im Stadtgebiet Aachen. Ziel sei es, die Stadtbildqualität zu erhalten und wiederherzustellen.

 

Herr Bezirksvertreter Werner bedankte sich für die Darstellung. Er sehe ebenfalls die Notwendigkeit der Verabschiedung dieser Satzung, um das Ortsbild zu schützen. Bezüglich der räumlichen Ausdehnung der Satzung stellte er folgende Fragen: Gilt die Satzung auch für den Roder Weg? Was ist mit dem Neubaugebiet Richtericher Dell?

Herr Fauck und Herr Willen vom Fachbereich verbindliche Bauleitplanung erläuterten hierzu, dass bezüglich des Roder Wegs die Gültigkeit der Satzung geprüft werden müsse. Denn hierfür bestehe ein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss, der keine Regelungen für Werbeflächen vorsieht. Regelungen für Werbeanlagen im Neubaugebiet Richtericher Dell werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans getroffen.

 

Nach der Beantwortung weiterer Fragen und der Klarstellung durch das Fachamt, dass bisher genehmigte Werbung Bestandschutz habe und nur in Einzelfällen Prüfungen stattfinden würden, erging folgender Beschluss:

 

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Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Rat der Stadt den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) als Satzung zu beschließen.

 

Abstimmung:  einstimmig

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1779&TOLFDNR=27488&selfaction=print