25.09.2008 - 4 JobPerspektive Aachen - Umsetzung des § 16 a SG...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt sagte Herr Linden, dass es im Rahmen der Umsetzung des SGB II viele umstrittenen Projekte gäbe, die JobPerspektive sei jedoch ein gutes und richtiges Projekt. Es ginge hier um Menschen, die große Arbeitsbereitschaft zeigten und dies müsse besonders unterstützt werden. Er appellierte deshalb an die Aachener Wirtschaft, den § 16 a SGB II auch zu nutzen, und an die Stadt Aachen, mit gutem Beispiel voran zu gehen.

 

Frau Scheidt hob hervor, dass die Arbeitssuchenden in eine tariflich entlohne Arbeit vermittelt würden. Außerdem hätten diese Menschen hier gegenüber der zwölfmonatigen Förderung durch „Arbeit statt Sozialhilfe“ eine größere Perspektive. Frau Scheidt regte an, dass dieses Programm nicht nur in Aachen sondern auch im Rahmen der Städteregion fortgesetzt werden solle.

 

Herr Schäfer sah im § 16 a SGB II eine einmalige Chance Langzeitarbeitslose in relativ gut entlohnte Beschäftigungsverhältnisse vermitteln zu können. Die in der Vorlage genannten Einsatzfelder seien sehr sinnvoll und sicher noch ausbaufähig. Bemerkenswert sei die Darlegung auf Seite 13 der Vorlage, wonach nicht nur minderqualifizierte Menschen sondern auch qualifizierte Menschen eine Chance erhielten.

 

Herr Müller bemängelte, dass auch kommerzielle Arbeitgeber den § 16 a SGB II nutzen und somit erheblich subventionierte Arbeitsplätze einrichten könnten. Auch sei es befremdlich, dass früher existierende Stellen, etwa bei der Gebäudereinigung, mit dem § 16 a SGB II wieder eingeführt

würden.

Herr Beigeordneter Lindgens erklärte, dass mit diesem Projekt in erster Linie Langzeitarbeitslose an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen. Bestehende Arbeitsplätze würden nicht vernichtet, da diese Menschen mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen müssten und somit nicht in Konkurrenz zu anderen Arbeitnehmern treten würden. Auch würden keine Arbeitslosenbeiträge abgeführt, so dass kein

ALG I – Anspruch entstehe. Im Rahmen einer Qualifizierung könnten aus diesen Arbeitsplätzen dann Dauerarbeitsverhältnisse entstehen.

 

Herr Künzer wies darauf hin, dass Langzeitarbeitslose in dieser Lebenssituation sehr frustriert seien und sich für sie mit der Umsetzung des § 16 a SGB II eine Perspektive aufbaue. Da Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen eine individuelle Förderung und Betreuung benötigten, fragte Herr Künzer, ob auch in kleineren Betrieben eine Sozialbetreuung gewährleistet sei, so wie es die Stadt Aachen gewährleiste.

 

Zum aktuellen Sachstand erklärte Herr Begaß, dass die Stellenbesetzung bei den Trägern noch nicht umgesetzt werden konnte, da zunächst Förderrichtlinien erarbeitet werden mussten. Dies sei mittlerweile abgeschlossen, so dass nun aus einem Pool von 300 ALG II-Beziehern eine passgenaue Vermittlung von 80 Bewerbern umgesetzt werden könne. Zu diesem Zweck hätten die Mitarbeiter des FB 02 in den vergangenen Wochen mit den Bewerbern eine Stärken-Schwächen-Analyse durchgeführt.

Von den bei der Stadt Aachen geplanten 20 Stellen seien 13 Stellenbesetzungen vorbereitet. Ziel sei es, bis Ende des Jahres alle 100 Stellen zu besetzen.

Darüber hinaus konnten bei anderem Arbeitgebern 100 Stellen geschaffen werden, wobei 35 Stellen dem 1. Arbeitsmarkt zuzurechnen seien. Befürchtungen, dass hier bestehende Arbeitsplätze vernichtet würden, trat Herr Begaß mit dem Hinweis entgegen, dass IHK und DGB am Genehmigungsverfahren beteiligt seien und somit eine Kontrolle gewährleistet sei.

Herr Begaß ergänzte, dass leider alle Maßnahmen des SGB II, so auch die JobPerspektive, bei vielen Arbeitgebern einen negativen Touch hätten und hier erhebliche Überzeugungsarbeit zu leisten sei.

 

Herr Verholen griff die Frage nach der sozialen Betreuung der Menschen auf, die Herr Begaß dahingehend beantwortete, dass die ARGE teilweise über das Fallmanagement eine soziale Betreuung sicher stelle und die Träger selbst für eine entsprechende Betreuung sorgen würden. Darüber hinaus sei in seinem Fachbereich eine Stelle ausgeschrieben worden, die sich zukünftig um die Betreuung der in den 1. Arbeitsmarkt vermittelten Menschen kümmern solle.

 

Dass Arbeitgeber mit Vorurteilen gegenüber den SGB II-Berechtigten besetzt seien, führte Herrn Müller zu der Frage, wie dann solche Arbeitgeber eine Qualifizierung dieser Menschen umsetzen würden. Hier sei aus seiner Sicht noch viel Diskussionsbedarf gegeben.

 

Für Herrn Schultheis stand der einzelne Menschen und dessen individueller Förderbedarf im Mittelpunkt des Handlungsinteresses. Die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse habe Vorrang.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss sodann einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen zum Modellprojekt JobPerspektive Aachen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage