25.09.2008 - 8 Sachstandsbericht zum Einbürgerungstest

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herrn Künzer interessierte, in welchem Umfang der Vorbereitungstest bei den Volkshochschulen genutzt werde und schlug deshalb vor, dass die Verwaltung einen Bericht hierzu vorlegen solle. Um entsprechende Daten zu erhalten, müsse evtl. aktiv auf die Testpersonen zugegangen werden.

 

Zur Frage von Frau Scheidt, ob bekannt sei wie viele Menschen die Vorbereitungskurse besuchen würden und wie oft der Test gemacht werden könne, führte Herr Schabram aus, dass es sich hier um ein sehr zentralistisches Verfahren handele. Über die Ausländerbehörde erfolge die Anmeldung zum Test in Berlin. Von dort werde aus den 300 bundeseinheitlichen und den 10 länderspezifischen Fragen ein individueller Fragebogen mit 33 Fragen zusammengestellt. Die Auswertung erfolge ebenfalls in Berlin und bei bestandenem Test werde von dort eine Bescheinigung an den Bewerber verschickt.

Eine Verpflichtung zum Besuch der Vorkurse bestehe nicht und der Test könne beliebig oft wiederholt werden. Einen Einbürgerungstest müssten alle Bewerber machen, die nach dem 01.04.2007 eine Einbürgerungsantrag eingereicht hätten und über den noch nicht entschieden worden sei.

 

Zum Vorschlag von Herrn Künzer sagte Herr Schabram, dass die Verwaltung nach einem halben bzw. nach einem Jahr über die Annahme der Tests eine Auswertung vornehmen und darüber im Ausschuss berichten werde. Der Aufbau einer Statistik sei zwar schwierig, aber die Verwaltung werde versuchen an aussagekräftige Information zu gelangen, zumal die Vorkurse ausschließlich bei den Volkshochschulen angesiedelt seien.

 

Herr Müller fragte, ob ein Nichtbestehen des Tests als Ausschlusskriterium für die Einbürgerung gewertet werde.

 

Hierzu sagte Herr Schabram, dass dies nicht der Fall sei. Jeder könne beliebig oft den Test wiederholen. Im Übrigen stelle der Test kein größeres sprachliches Problem für jene Menschen dar, die sich schon länger hier aufhalten und ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung bestreiten würden, da sich  diese Menschen in der Regel auf dem Sprachniveau B2 des Europäischen Referenzrahmens befinden müssten, während der Test auf dem Niveau B1 aufgebaut sei.

 

Herr Özbay erklärte, dass die freiwillige Teilnahme an den Vorbereitungskursen richtig sei, auch weil die VHS-Kurse nicht kostenlos seien.

 

Auf die Frage von Herrn Özbay, wie die Ausnahme 3 (Seite 24 der Vorlage) zu verstehen sei, sagte Herr Schabram, dass Behinderte und altersbedingt beeinträchtige Bewerber nicht verpflicht seien, an einem Einbürgerungstest teilzunehmen. Hier würde die Ausländerbehörde eine Einzelfallentscheidung treffen.

 

Frau Scheidt bat darum, dass die vom Stichtag 01.04.2007 Betroffenen auf das Erfordernis der Testteilnahme aufmerksam gemacht werden sollten.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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