21.10.2008 - 4 Abfallwirtschaftskonzept 2008
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 21.10.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Betriebsleiter, Herr Narloch, unterrichtet die Ausschussmitglieder darüber, dass nach der abfallrechtlichen Vorschrift des § 5 a des Landesabfallgesetzes grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte zur Erstellung eines Abfallwirtschaftkonzeptes verpflichtet seien.
Diese Aufgabe habe die Stadt Aachen im Dezember 2002 auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) übertragen.
Das vorliegende und vom ZEW nach Anhörung der beteiligten Städte und Gemeinden fortgeschriebene Abfallwirtschaftskonzept enthalte eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und werde in einem 5-Jahresrhythmus durch den ZEW fortgeschrieben.
Ratsherr Corsten beantragt für die CDU-Fraktion den letzten Satz des Beschlussentwurfes wie folgt abzuändern: „Alle Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet sind verpflichtet, biogene Abfälle getrennt zu erfassen.“
Herr Kohl vom Zweckverband erklärt, dass die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung im März 2008 beschlossen habe, dass alle Städte den Bürgerinnen und Bürgern ein entsprechendes Angebot zu machen hätten. Lediglich drei Gemeinden, nämlich Monschau, Roetgen und Stolberg machten da noch „Schwierigkeiten“.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das Abfallwirtschaftskonzept des ZEW mit der Maßgabe zu beschließen, dass die Wirtschaftlichkeit einer Bioabfallvergärung unabdingbare Vorraussetzung für die Umsetzung einer ZEW eigenen Biobabfallentsorgung ist.
Alle Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet sind verpflichtet, biogene Abfälle getrennt zu erfassen.“
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb das Abfallwirtschaftskonzept des ZEW mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftlichkeit einer Bioabfallvergärung unabdingbare Vorraussetzung für die Umsetzung einer ZEW eigenen Biobabfallentsorgung ist.
Alle Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet sind verpflichtet, biogene Abfälle getrennt zu erfassen.“