22.10.2008 - 9 An der Unterbahn, Ausschilderung als verkehrsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 22.10.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Herr Liebenhoff von der CDU-BF bezeichnet das Neubaugebiet An der Unterbahn als ein „Schmuckstück“ von Brand; mit der Ausnahme von der Trierer Straße aus kommend in die Straße An der Unterbahn. Dort bietet sich dem Betrachter auf der rechten Seite ein unschönes Bild in Form eines Hinterhofcharakters. Die dort ansässige Elektrofirma entsorgt ihren Abfall auf dem Gelände. Im weiteren Verlauf der Straße steht mitten auf der Wiese eine Elektrostation der STAWAG. Folgt man diesem Weg weiter, befindet sich ein uralter Baum mit einem Geländer ringsherum, welches nicht gepflegt wird. Von dort aus geht ein mit Splitt aufgeschütteter Fußweg zur Trierer Straße. Das an der Trierer Straße befindliche Tor hat er nicht öffnen können, deshalb bittet die CDU-BF die Verwaltung um Entfernung dieses Tores.
Herr Müller von der SPD-BF teilt mit, dass das vorhandene Verkehrsschild die Straße als Spielstraße bezeichnet. Seinerzeit ist für den Bereich des Elektrogroßhandels keine Möglichkeit eingeräumt worden, über das Grundstück in das Neubaugebiet hinein zu fahren.
Frau Krott ist gerne bereit, mit dem Privateigentümer mal wieder Kontakt aufzunehmen und die Bitte an ihn zu richten, den Abfall zu beseitigen. Leider kann sie einem Privateigentümer nicht auferlegen, sein Grundstück aufzuräumen, sofern durch die Gegenstände keine unmittelbare Gefahr ausgeht, auch wenn dies kein „schöner Anblick“ ist.
Der von Herrn Liebenhoff angesprochene Weg ist voraussichtlich ein Privatweg.
Die Verwaltung wird das prüfen.
Beschluss (einstimmig):
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt, die Straße
An der Unterbahn zwischen der Engstelle am Kirchengrundstück Trierer Straße und
der Einmündung Weiern als verkehrsberuhigten Bereich nach Verkehrszeichen
325/326 StVO auszuschildern.
Der Antrag gilt damit als behandelt.