22.10.2008 - 13 Bebauungsplan Nr. 906 - Am Burgberg, Pappelweg ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Anhand eines Planes erläutert Herr Hüllenkremer die Verwaltungsvorlage.

 

Bezirksvertreter Starmanns merkt an, dass bei Mehrfamilienhäusern in jedem Fall Tiefgaragen zur Verfügung gestellt werden sollen; diese Forderung sei in der Vorlage unklar. Die Bebauung solle sich nach dem Straßenverlauf richten; dies sei seinerzeit von der Bezirksvertretung gefordert worden. Schließlich spricht sich Herr Starmanns dafür aus, auf die Vorgaben bezüglich der Einhaltung des KfW60-Standards nicht zu bestehen.

 

Herr Hüllenkremer führt aus, dass die Vorlage so auszulegen sei, dass bei Mehrfamilienhäusern in jedem Fall Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Eine Bebauung entlang des Straßenverlaufes sei jetzt aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrens nicht mehr zu realisieren. Von einem Verzicht auf die Vorgaben bezüglich der Einhaltung des KfW60-Standards rät Herr Hüllenkremer ab.

 

Nach weiterer Aussprache fasst die Bezirksvertretung folgenden einstimmigen

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

- im Teilbereich der 2. überbaubaren Fläche von der Friedenstraße aus, zwischen Pappelweg und Leitungstrasse Fläche “ c “, Änderung der Gebäudehöhen TH von 157,60 üNHN auf 158,00 üNHN und GH von 160,30 ü NHN auf 160,70 ü NHN  -

 

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 906 - Am Burgberg, Pappelweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage