05.11.2008 - 13 Rehmviertel;hier: Einrichtung der Bewohnerpark...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Philippen, Herr Janßen, Frau Forsch-Fücker und Herr Ferrari erörtern das Thema. Fragen werden von Herrn Müller beantwortet.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich "O" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

2. Im Bewohnerparkbereich "O" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "O" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

 Die Straßen

 - Aretzstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Hein-Janssen-Straße)

 - Maxstraße

 - Oberstraße

 - Ottostraße

 - Rehmplatz

 - Rudolfstraße

 - Scheibenstraße

 - Sigmundstraße (zwischen Rudolfstraße und Hein-Janssen-Straße)

 - Steinkaulstraße und

 - Wenzelstraße

  werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

  Die Parkstände auf der Heinrichsallee, Jülicher Straße (zwischen Ottostraße und Hein-Janssen-Straße) und Hein-Janssen-Straße werden mit Positivbeschilderung (StVO Z.314) versehen.

3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren werden entsprechend der bestehenden Grundsatzregelung festgelegt. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

4. Sonderparkberechtigt werden:

 a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

 b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

 c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen

  ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 0:00 Uhr bis 24:00.

6. Dem Rat der Stadt wird empfohlen, die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" nach den unter den Punkten 2. bis 5. genannten Richtlinien zu beschließen.

7. Dem Rat wird empfohlen, die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

8. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "O" soll schnellstmöglich erfolgen.

9.  Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

10.Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1811&TOLFDNR=29121&selfaction=print