16.12.2008 - 5 Beschlossene Empfehlung einer Veränderungssperr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Herr Römer (CDU) stellt fest, dass seitens der
Verwaltung niemand die Vorlage erläutere. Er entnehme der Vorlage, dass der Bebauungsplan
Nr. 8 der Gemeinde Eilendorf rechtlich nicht existiere. Was nicht existiere,
brauche nicht aufgehoben zu werden. Er empfehle, den gewünschten Beschluss der
Verwaltung nicht zu fassen. Er möchte in der nächsten Sitzung von der
Verwaltung erklärt bekommen, wie sich die Verwaltung verhält, wenn ein
Bauprojekt angezeigt werde.
Herr Schäfer (SPD) schließt sich den Ausführungen an.
Auch er möchte von der Verwaltung nochmals über die rechtliche Situation
aufgeklärt werden. Wie wirke sich beispielsweise eine Veränderungssperre auf
ein konkretes Bauvorhaben aus?
Herr Ziemons weist darauf hin, dass alle Fraktionen der
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf schriftlich gefragt worden sind, ob zu
diesem Tagesordnungspunkt ein Vertreter des Fachamtes eingeladen werden soll.
Keine Fraktion habe dies gewünscht. Der Fachbereich sei deshalb nicht um
Anwesenheit zu diesem Tagesordnungspunkt gebeten worden.
Frau Eschweiler (CDU) ist verwirrt über die
Verwaltungsvorlage. Sie vermutet, dass Pläne für ein konkretes Bauvorhaben
vorliegen.
Herr Ziemons erklärt, dies sei ein ganz normaler
Vorgang. Das Rechtsamt der Stadt Aachen habe nach der kommunalen Neugliederung
im Jahre 1972 in vielen Bebauungsplänen der eingegliederten Gemeinden
Rechtsmängel festgestellt, die zum Teil dazu führen, dass die Bebauungspläne
rechtsunwirksam und damit aufzuheben sind. Er werde sich aber gerne darum
bemühen, für die kommende Sitzung eine zufriedenstellende Erläuterung
vorzulegen, die alle Fragen der Bezirksvertretung beantwortet.