16.12.2008 - 4 Geruchsbelästigungen durch den Betrieb des Rege...

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Beratung

Herr Etheber erläutert die Verwaltungsvorlage und weist darauf hin, dass er heute noch keine Lösung vorweisen könne. Mit der StAWAG, dem WVER und  dem Umweltamt der Stadt Aachen forsche man weiterhin nach den Ursachen für die Geruchsbelästigungen. Derzeit untersuche man, ob die Belästigungen witterungsbedingt auftreten.

 

Herr Loll erklärt, dass sich das Umweltamt der Stadt Aachen - Untere Wasserbehörde - seit Oktober 2008 mit an der Ursachenforschung beteilige. Er habe im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd alle Abwässer der Betriebe untersuchen lassen, die ihre Abwässer vorbehandeln müssen bevor sie diese in die Kanalisation abfließen lassen. Diese Betriebe halten alle von der Verwaltung vorgegebenen Grenzwerte ein und leiten keine illegalen Abwässer ein. Im letzten Jahr seien 9 Beschwerden eingegangen. Man habe die Beschwerdedaten mit den Wetterdaten abgeglichen und keine signifikanten Unregelmäßigkeiten festgestellt. Als einzige Erkenntnis habe man gewonnen, dass die Beschwerden immer 3 Tage nach Entleerung des Beckens eingegangen seien.

 

Herr Lütten erklärt, dass jetzt nach jeder Leerung das RRB direkt gereinigt werde. Weiter werde das Gasgemisch im Kanal analysiert. Das Ergebnis stehe noch aus. Die Untersuchung des Kanals habe auch keine Betonkorrosion ergeben.

 

Der Bezirksvorsteher unterbricht um 18.30 Uhr die Sitzung, um Fragen aus dem Zuhörerkreis zuzulassen.

 

Erneut werden aus dem Zuhörerkreis der Anwohner der Krebsstraße Fragen gestellt. Beispielsweise:

 

-          Muß in das RRB überhaupt Schmutzwasser eingeleitet werden?

-          Kann man einen separaten Schmutzwasserkanal am RRB vorbei verlegen?

-          Kann der alte Zustand wie im Jahr 2000 wieder hergestellt werden?

-          Kann man das Auffangbecken im Stadtteil Brand nutzen?

-          Nicht illegale Einleitungen seien für die Geruchsbelästigungen verantwortlich sondern das eingeleitete Schmutzwasser.

-          Das Becken wurde zu nahe an der Wohnbebauung geplant.

 

 

Der Bezirksvorsteher setzt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.50 Uhr fort.

 

Herr Etheber erklärt, dass er mit einem Mißverständnis aufräumen müsse. Ein RRB bedeute nicht, dass dort nur reines Regenwasser, also Oberflächenwasser, eingeleitet würde. Im RRB Kleebach werde auch Mischwasser zurückgestaut.  Das Mischungsverhältnis betrage 90% Oberflächenwasser (Regenwasser) und 10% Schmutzwasser, welches selbstverständlich auch Hygieneartikel und Fäkalien enthalte. Im Jahre 2001 sei das Becken für viel Geld in seiner jetzigen Funktion geplant und umgebaut worden. Es geschehe also nichts Verbotenes. Er gehe davon aus, dass die Umbauarbeiten in 2001 öffentlich bekanntgemacht und beraten worden seien. Faktisch handele es sich um ein Mischwasserrückhaltebecken.

 

Herr Loll bekräftigt nochmals, dass das Umweltamt der Stadt Aachen - Untere Wasserbehörde - seit Oktober 2008 zusammen mit der StAWAG und den WVER vermehrt Kontrollen durchgeführt haben.

 

Herr Römer (CDU) fühlt sich durch die Äußerungen der Verwaltung getäuscht. Er bezweifelt, dass die Anwohner vor Ausbau des RRB in 2001 ausreichend informiert worden seien. Auch beharre er darauf, dass die damalige Baugenehmigung bzw. die dazugehörige Betriebsbeschreibung vorgelegt werde. Unverständlich empfinde er, dass das Umweltamt der Stadt erst im Oktober 2008 tätig geworden sei, obwohl die Beschwerden bereits seit Jahren bekannt seien.

 

Frau Eschweiler (CDU) ist mit der Tischvorlage und den Erklärungen der Verwaltung nicht einverstanden. Die Verwaltung habe seit Oktober 2008 bis heute Zeit genug gehabt, eine Lösung zu präsentieren. Erneut verschiebe sie die Problemlösung, diesmal bis zum Sommer 2009. Diese Hinhaltetaktik sei den Anwohnern nicht zuzumuten. Das RRB sei kein Klärbecken und für die Anwohner unzumutbar.

 

Herr Schäfer (SPD) möchte wissen, ob es möglich sei, das Schmutzwasser vom Regenwasser zu trennen und eine separate Schmutzwasserleitung an dem Becken vorbei zu führen oder hierfür woanders ein Staubecken zu bauen. 

 

Herr Etheber  entgegnet, dass die Trennung des fäkalienhaltigen Schmutzwassers bzw. vorgeklärten Industrieabwassers vom Regenwasser technisch nicht möglich sei. Hierfür sei ein eigenständiges Kanalsystem erforderlich. Seit dem Bau des Beckens in den 70-er Jahren sei dieses als Nutzwasserbecken vorgesehen. Mit der Erweiterung der Kläranlage in Nirm im Jahre 1990 habe man mehr Rückstaumöglichkeiten benötigt. Diese Möglichkeit habe sich mit dem Staubecken am Kleebach ergeben. Die Verlegung des Beckens an anderer Stelle müsse andernorts entschieden werden. Immerhin bestehe das Becken bereits seit 30 Jahren.

 

Der Bezirksvorsteher entgegnet, wer 10 % Schmutzwasser einleite, der könne auch 0% Schmutzwasser einleiten. Auch er frage sich, ob das Schmutzwasser auch andernorts aufgefangen werden kann.

 

Frau Eschweiler (CDU) weist darauf hin, dass sich in den letzten 30 Jahren  viele neue Betriebe im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd niedergelassen haben. Somit habe sich die Zahl der Kanalbenutzer und die Menge des Schmutzwassers erhöht.

 

Herr Loll antwortet, dass sich das Volumen der Abwässer nicht wesentlich erhöht habe, da etliche Betriebe ihr Abwasser vorbehandeln müssen und bei den ansässigen Kfz-Betrieben wenig Abwasser anfalle.

 

Frau Eickholt-Schippers (Bd90/Die Grünen) fragt, ob das Abwassergemisch analysiert worden sei und sich Auffälligkeiten ergeben haben.

 

Herr Loll entgegnet, dass die Analyse des Abwassergemischs bis jetzt keine Unregelmäßigkeiten ergeben habe.

 

Herr Schäfer (SPD) schlägt vor, dass die Vertreter der StAWAG, des WVER und der Stadt Aachen bis zur nächsten Sitzung vortragen, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie verfahren werden soll.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung prüfen soll, ob das Industrieabwasser vom Schmutzwasser getrennt oder in einem geschlossenen Kanalsystem am RRB vorbei zur Kläranlage  geführt werden kann. Sollte das nicht möglich sein, soll geprüft werden, ob das Becken zurückgebaut (Stand 2000) oder an einer anderen Stelle errichtet werden kann.