16.12.2008 - 4 Geruchsbelästigungen durch den Betrieb des Rege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Herr Etheber erläutert die
Verwaltungsvorlage und weist darauf hin, dass er heute noch keine Lösung
vorweisen könne. Mit der StAWAG, dem WVER und dem Umweltamt der Stadt Aachen forsche man weiterhin nach
den Ursachen für die Geruchsbelästigungen. Derzeit untersuche man, ob die
Belästigungen witterungsbedingt auftreten.
Herr Loll erklärt, dass sich
das Umweltamt der Stadt Aachen - Untere Wasserbehörde - seit Oktober 2008 mit
an der Ursachenforschung beteilige. Er habe im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd alle
Abwässer der Betriebe untersuchen lassen, die ihre Abwässer vorbehandeln müssen
bevor sie diese in die Kanalisation abfließen lassen. Diese Betriebe halten
alle von der Verwaltung vorgegebenen Grenzwerte ein und leiten keine illegalen
Abwässer ein. Im letzten Jahr seien 9 Beschwerden eingegangen. Man habe die
Beschwerdedaten mit den Wetterdaten abgeglichen und keine signifikanten
Unregelmäßigkeiten festgestellt. Als einzige Erkenntnis habe man gewonnen, dass
die Beschwerden immer 3 Tage nach Entleerung des Beckens eingegangen seien.
Herr Lütten erklärt, dass jetzt
nach jeder Leerung das RRB direkt gereinigt werde. Weiter werde das Gasgemisch
im Kanal analysiert. Das Ergebnis stehe noch aus. Die Untersuchung des Kanals
habe auch keine Betonkorrosion ergeben.
Der Bezirksvorsteher
unterbricht um 18.30 Uhr die Sitzung, um Fragen aus dem Zuhörerkreis
zuzulassen.
Erneut werden aus dem
Zuhörerkreis der Anwohner der Krebsstraße Fragen gestellt. Beispielsweise:
-
Muß
in das RRB überhaupt Schmutzwasser eingeleitet werden?
-
Kann
man einen separaten Schmutzwasserkanal am RRB vorbei verlegen?
-
Kann
der alte Zustand wie im Jahr 2000 wieder hergestellt werden?
-
Kann
man das Auffangbecken im Stadtteil Brand nutzen?
-
Nicht
illegale Einleitungen seien für die Geruchsbelästigungen verantwortlich sondern
das eingeleitete Schmutzwasser.
-
Das
Becken wurde zu nahe an der Wohnbebauung geplant.
Der Bezirksvorsteher setzt den
öffentlichen Teil der Sitzung um 18.50 Uhr fort.
Herr Etheber erklärt, dass er
mit einem Mißverständnis aufräumen müsse. Ein RRB bedeute nicht, dass dort nur
reines Regenwasser, also Oberflächenwasser, eingeleitet würde. Im RRB Kleebach
werde auch Mischwasser zurückgestaut.
Das Mischungsverhältnis betrage 90% Oberflächenwasser (Regenwasser) und
10% Schmutzwasser, welches selbstverständlich auch Hygieneartikel und Fäkalien
enthalte. Im Jahre 2001 sei das Becken für viel Geld in seiner jetzigen
Funktion geplant und umgebaut worden. Es geschehe also nichts Verbotenes. Er
gehe davon aus, dass die Umbauarbeiten in 2001 öffentlich bekanntgemacht und
beraten worden seien. Faktisch handele es sich um ein
Mischwasserrückhaltebecken.
Herr Loll bekräftigt nochmals,
dass das Umweltamt der Stadt Aachen - Untere Wasserbehörde - seit Oktober 2008
zusammen mit der StAWAG und den WVER vermehrt Kontrollen durchgeführt haben.
Herr Römer (CDU) fühlt sich
durch die Äußerungen der Verwaltung getäuscht. Er bezweifelt, dass die Anwohner
vor Ausbau des RRB in 2001 ausreichend informiert worden seien. Auch beharre er
darauf, dass die damalige Baugenehmigung bzw. die dazugehörige
Betriebsbeschreibung vorgelegt werde. Unverständlich empfinde er, dass das
Umweltamt der Stadt erst im Oktober 2008 tätig geworden sei, obwohl die
Beschwerden bereits seit Jahren bekannt seien.
Frau Eschweiler (CDU) ist mit
der Tischvorlage und den Erklärungen der Verwaltung nicht einverstanden. Die
Verwaltung habe seit Oktober 2008 bis heute Zeit genug gehabt, eine Lösung zu
präsentieren. Erneut verschiebe sie die Problemlösung, diesmal bis zum Sommer
2009. Diese Hinhaltetaktik sei den Anwohnern nicht zuzumuten. Das RRB sei kein
Klärbecken und für die Anwohner unzumutbar.
Herr Schäfer (SPD) möchte
wissen, ob es möglich sei, das Schmutzwasser vom Regenwasser zu trennen und
eine separate Schmutzwasserleitung an dem Becken vorbei zu führen oder hierfür
woanders ein Staubecken zu bauen.
Herr Etheber entgegnet, dass die Trennung des
fäkalienhaltigen Schmutzwassers bzw. vorgeklärten Industrieabwassers vom
Regenwasser technisch nicht möglich sei. Hierfür sei ein eigenständiges
Kanalsystem erforderlich. Seit dem Bau des Beckens in den 70-er Jahren sei
dieses als Nutzwasserbecken vorgesehen. Mit der Erweiterung der Kläranlage in
Nirm im Jahre 1990 habe man mehr Rückstaumöglichkeiten benötigt. Diese Möglichkeit
habe sich mit dem Staubecken am Kleebach ergeben. Die Verlegung des Beckens an
anderer Stelle müsse andernorts entschieden werden. Immerhin bestehe das Becken
bereits seit 30 Jahren.
Der Bezirksvorsteher entgegnet,
wer 10 % Schmutzwasser einleite, der könne auch 0% Schmutzwasser einleiten.
Auch er frage sich, ob das Schmutzwasser auch andernorts aufgefangen werden
kann.
Frau Eschweiler (CDU) weist
darauf hin, dass sich in den letzten 30 Jahren viele neue Betriebe im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd niedergelassen
haben. Somit habe sich die Zahl der Kanalbenutzer und die Menge des
Schmutzwassers erhöht.
Herr Loll antwortet, dass sich
das Volumen der Abwässer nicht wesentlich erhöht habe, da etliche Betriebe ihr
Abwasser vorbehandeln müssen und bei den ansässigen Kfz-Betrieben wenig
Abwasser anfalle.
Frau Eickholt-Schippers
(Bd90/Die Grünen) fragt, ob das Abwassergemisch analysiert worden sei und sich
Auffälligkeiten ergeben haben.
Herr Loll entgegnet, dass die
Analyse des Abwassergemischs bis jetzt keine Unregelmäßigkeiten ergeben habe.
Herr Schäfer (SPD) schlägt vor,
dass die Vertreter der StAWAG, des WVER und der Stadt Aachen bis zur nächsten
Sitzung vortragen, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie verfahren werden
soll.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass die Verwaltung bis zur nächsten
Sitzung prüfen soll, ob das Industrieabwasser vom Schmutzwasser getrennt oder
in einem geschlossenen Kanalsystem am RRB vorbei zur Kläranlage geführt werden kann. Sollte das nicht
möglich sein, soll geprüft werden, ob das Becken zurückgebaut (Stand 2000) oder
an einer anderen Stelle errichtet werden kann.