11.12.2008 - 4 Neuanmeldungen zu den Grundschulen für das Schu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Tränkner und Herr Rohé nehmen an den Beratungen nicht teil, Frau Keller wird von Frau Kahnert-Fleu vertreten.

 

Zunächst erläutert Herr Rombey die Vorlage und die gesetzlichen Voraussetzungen. Demnach haben die Eltern zwar eine freie Schulwahl, ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht jedoch nur im Rahmen der durch den Schulträger festgelegten Zügigkeit. Die Zügigkeit der Aachener Grundschulen ist in der Schulentwicklungsplanung der Primarstufe zur Sicherstellung der Lebensbedingungen in der Stadt festgelegt worden. Bei Nichtwahrnehmung dieses Steuerinstrumentes durch den Schulträger besteht die Gefahr, dass einige Schulen immer größer werden, während einzelne Schulstandorte wegbrechen und das Prinzip der wohnortnahen Beschulung nicht mehr sichergestellt werden kann. Eine Umfrage bei anderen Städten hat ergeben, dass auch dort Mehrklassenbildung über die festgelegte Zügigkeit hinaus abgelehnt wird.

 

Zu den Grundlagen, Auswirkungen und Perspektiven von Klassenbildung und Zügigkeit hält Frau Roder als Vertreterin der Schulaufsicht einen ausführlichen PowerPoint-Vortrag, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

 

Aus der sich anschließenden Diskussion geht deutlich hervor, dass alle Mitglieder des Schulausschusses Verständnis für die Eltern und ihre Wünsche nach einer bestimmten Schule haben.

 

Für die CDU-Fraktion weist Herr Boenke darauf hin, dass im Rahmen der Verabschiedung der Schulentwicklungsplanung Primarstufe eine Öffnungsklausel vereinbart wurde, um unter bestimmten Voraussetzungen, d. h., wenn der Baubestand dies hergibt, eine größere Flexibilität gewährleisten zu können. Unterstellt, dass die räumlichen Möglichkeiten an den Schulen gegeben sind, votiert die CDU-Fraktion insofern dafür, den Anträgen auf Genehmigung weiterer Eingangsklasse stattzugeben. Eine Ghettoisierung einzelner Schulen wird hier nicht befürchtet. Guter Unterricht wird an allen Schulen geleistet.

Er bittet darum, ein Straßenverzeichnis zu erhalten, aus dem man ersehen kann, welche Schule für wen die nächstgelegene ist.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Erstellung eines solchen stadtweiten Verzeichnisses stellt einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar, da es sich hier um eine Datei mit 44.000 Datensätzen handelt.

Im Vorfeld der Anmeldephase werden die Eltern aller schulpflichtig werdenden Kinder darüber informiert, welche Grundschulen (KGS und GGS) für ihr Kind die jeweils nächstgelegenen sind. Dies wird durch eine entsprechende Software metergenau auf der Grundlage der fußläufigen Entfernung für jede einzelne Adresse eines schulpflichtigen Kindes ermittelt. Die Grundschulen erhalten dann eine Liste, für welche Kinder sie die jeweils nächstgelegene sind.

 

Herr Haase stellt fest, bei allem Verständnis für die Eltern und ihre Wünsche sei eine optimale Versorgung im Grundschulbereich im gesamten Stadtgebiet vorrangig. Wenn den Wünschen auf Einrichtung weiterer Eingangsklassen zum jetzigen Zeitpunkt und zukünftig nachgegeben wird, besteht die Gefahr der Bildung von „nachgefragten Schulen“ und „Problemschulen“. Außerdem ist davon auszugehen, dass bei Stattgabe der Anträge im nächsten Jahr das gleiche Problem auftreten wird.

 

Für die Grüne-Fraktion zeigt Frau Schmitt-Promny ebenfalls Verständnis für den Elternwunsch nach einer bestimmten Schule, führt jedoch am Beispiel der GGS Vaalserquartier aus, dass von den 75 angemeldeten Kindern nur 23 aus dem Nahbereich kommen und somit einen Rechtsanspruch auf Aufnahme an dieser Schule haben. Bei Wahrung der Klassenfrequenzrichtwerte können bei Zweizügigkeit 48 Kinder aufgenommen, die Aufnahme der 10 angemeldeten Vaalser Kinder ist dann ebenfalls möglich. In diesem Zusammenhang verwahrt sich Frau Schmitt-Promny aufs Schärfste gegen die in dem eingangs von Herrn Mattes erwähnten Schreiben von Eltern aus Vaalserquartier gemachten Formulierungen bezüglich anderer Aachener Grundschulen wie z.B. der GGS Kronenberg. Des Weiteren gibt sie ihrem Wunsch Ausdruck, den gemeinsamen Unterricht voranzubringen und bittet um Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, dem Bedarf nach weiterem gemeinsamen Unterricht nachzukommen. Ebenfalls stellt sich die Frage, ob nicht durch Bildung weiterer Schulverbünde eine höhere Flexibilität zu schaffen wäre.

 

Herr Biesing stellt fest, zu Beginn des Schuljahres 2009/10 seien 123 Kinder mehr angemeldet worden als 2008/09. Bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schülern würde dies insgesamt 5 Klassen entsprechen. Er spricht sich dafür aus, ein wohnortnahes Grundschulangebot zu erhalten und keine Schulen auszutrocknen. In der Verwaltungsvorlage sieht er jedoch einzelne Ungereimtheiten, die er am Beispiel der Gerlachschule näher erläutert. Er beantragt, bezüglich der Genehmigung für weitere Eingangsklassen für jede Schule einzeln zu entscheiden.

 

Frau Opitz stellt fest, für die Vorbereitung auf die Sitzung wären weitere Informationen, wie z.B. die Ausführungen der Schulaufsicht als Beratungsgrundlage wünschenswert gewesen. Auch sie verweist auf die vereinbarte Öffnungsklausel und plädiert dafür, den Anträgen stattzugeben.

 

Frau Schmitt-Promny stellt die Frage, ob es möglich sei, eine Liste der Schülerverteilung zu erstellen, in der die Vorgaben der Schulaufsicht und die Mehrklassenbildung enthalten sei, um eine Abstimmung später durchzuführen.

 

Diese Verschiebung der Entscheidung wird seitens des Ausschusses abgelehnt.

Frau Schmitt-Promny bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen über die Konsequenzen aus der Entscheidung unterrichtet zu werden.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis und lehnt die Anträge der GGS Am Höfling auf Genehmigung einer vierten Eingangsklasse, der KGS Birkstraße auf Genehmigung einer dritten Eingangsklasse, der GGS Gut Kullen auf Genehmigung einer dritten Eingangsklasse, der KGS Passstraße auf Genehmigung einer dritten Eingangsklasse und der GGS Vaalserquartier auf Genehmigung einer dritten Eingangsklasse ab.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                        Ablehnung:                        Enthaltung:

8                        7                        0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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