13.11.2008 - 12 Bebauungsplan 913 – Roder Weg – im Stadtbezirk ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 13.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Nacken teilt einleitend mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Richterich den Tagesordnungspunkt wegen Beratungsbedarfs vertagt und nicht beschlossen habe. Da man sich mit diesem Verfahren aufgrund einer laufenden Veränderungssperre jedoch unter erheblichem Zeitdruck befinde, wolle man den Ausschuss bitten, trotz fehlender Beschlussfassung des Bezirks der Offenlage des Bebauungsplanes zuzustimmen.
Für die Fraktion der Grünen betont Herr Rau, dass man den Punkt sowohl für dringlich als auch für inhaltlich konsequent halte, da die geplanten Festsetzungen als logische Folge aus dem bereits beschlossenen Einzelhandelskonzept zu betrachten seien. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung daher zustimmen.
Für die CDU-Fraktion gibt Herr Finkeldei zu bedenken, dass durch die geplante Reglementierung möglicherweise die Aufgabe zumindest eines Nahversorgungsbetriebs ausgelöst werden könnte. Dies könne insgesamt negative Auswirkungen auch auf den Kernbereich Richterich haben, da dann Kunden sich ganz in die angrenzenden Gemeinden orientieren könnten. Aus diesem Grund könne man sich vorstellen, am Roder Weg ausnahmsweise auch eine Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.
Für die SPD-Fraktion spricht sich Herr Plum gegen die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Ausnahmeregelung aus. Im Einzelhandelskonzept habe man an dieser Stelle keinen großflächigen Einzelhandel vorgesehen, man werde nicht bereits bei der ersten Umsetzung der Vorgaben des Konzeptes einen Präzedenzfall schaffen. Zudem sehe man für diese Ausnahme auch keine Notwendigkeit, da für bereits existierende Betriebe Bestandsschutz bestehe.
Für die FDP-Fraktion erklärt Frau Müller, dass der Schutz kleinerer integrierter Ortszentren vorrangig sei. Negative Auswirkungen auf den Kernbereich Richterich durch die geplanten Festsetzungen seien nach ihrer Einschätzung nicht zu befürchten, daher werde auch ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Müller sowie die Herren Rau, Plum, Finkeldei und Philipp beteiligen, erklärt Frau Gastmann, dass sowohl das Einzelhandelskonzept als auch der Bebauungsplan immer noch Möglichkeiten böten, auf sich abzeichnende negative Entwicklungen entsprechend zu reagieren. Sie empfehle daher, dem Beschlussentwurf der Verwaltung heute zuzustimmen und damit die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes umzusetzen. Sollte sich andeuten, dass dadurch der Kernbereich Richterich tatsächlich beeinträchtigt werde, könne man immer noch entsprechende Maßnahmen einleiten.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bereicht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 913 – Roder Weg – zur Kenntnis. Er beschließt zur Steuerung des Einzelhandels gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 9 Abs. 2a BauGB Nr. 913 – Roder Weg – für den Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und dem Amstelbach in der vorgelegten Fassung.
Anlagen zur Vorlage
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