09.12.2008 - 8 Altlasten-Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahme...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Zunächst führte Herr Hilgers für die Verwaltung in das Thema ein und informierte über den aktuellen Stand des Verfahrens. Danach seien die Detailuntersuchungen, in denen der Schadensumfang bewertet werde, abgeschlossen. Nunmehr müssten sich Sanierungsmaßnahmen anschließen, die aber im vorliegenden Fall ausgesprochen komplex seien. Daher seien detaillierte Untersuchungen erforderlich gewesen, in denen verschiedene Sanierungstechniken auf ihre Eignung untersucht worden seien. Dieser Schritt sei fast vollständig abgeschlossen. Daran schließe sich die Sanierungsplanung an, in deren Rahmen jeder weitere Teilschritt für eine Sanierung des Schadens festgelegt werde. Herr Hilgers gehe davon aus, dass dies etwa im März 2009 abgeschlossen sei. Die zu erwartenden Kosten könnten derzeit noch nicht benannt werden.

 

Im Folgenden ging Herr Hilgers auf die Verantwortlichkeit ein, die nach den Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes zunächst beim Verursacher, aber auch beim Grundstückseigentümer bzw. bei ehemaligen Grundstückseigentümern liegen könne, wenn diese das Grundstück nach dem 01.03.1999 verkauft hätten.  Im vorliegenden Fall habe die Firma Philips ihre Verantwortlichkeit  erklärt und - wie sich im bisherigen Verlauf des Gesamtprojektes gezeigt habe - sich dieser Verantwortung in vollem Umfange gestellt.

 

Sodann informierte Herr Thelen vom Sachverständigenbüro Tauw den Umweltausschuss über Details. Zunächst fasste er die auch in der Vorlage beschriebene historische Entwicklung der Nutzungen auf diesem Grundstück sowie die geologischen Gegebenheiten zusammen. Prägend sei insbesondere das bis zum Jahre 1926 auf diesem Grundstück befindliche Hüttenwerk gewesen. Im Zusammenhang mit diesem Hüttenwerk stehe auch eine nach Norden hin mächtiger werdende Aufschüttung. Hinsichtlich der Kontaminationssituation erläuterte er, dass gerade im Bereich der Verfüllung eine Kontamination  mit Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vorzufinden sei. Diese Schadstoffe seien jedoch wenig mobil. Problematischer hingegen sei das Vorkommen von  LCKW im tiefer gelegenen Grundwasserleiter sowie im Stauwasser. Bei den Schadstoffen TCE und PCE handele es sich um sehr stabile, zum Teil krebserregende Substanzen. Problematisch sei vor allem, dass diese eine große Durchdringungsfähigkeit hätten, die es ihnen ermögliche, zum Beispiel auch Beton zu durchdringen. Daher würden schon normale Tropfverluste über einen längeren Zeitraum ausreichen, eine entsprechende Kontamination zu verursachen. In der Bewertung der Gefahrensituation könne festgestellt werden, dass es keine Gefährdung des Trinkwassers gebe, da es zu keinem Übertritt der Schadstoffe in Bereiche, in denen eine Grundwassernutzung stattfinde, komme. Ferner sei eine Gefährdung der Mitarbeiterschaft durch die festgestellten Untergrundverunreinigungen auszuschließen.

 

Im Hinblick auf angrenzende Grundstücke erläuterte Herr Thelen, dass eine Ausbreitung der LCKW im Norden bis auf die Grundstücke Hüttenstraße 92 bis 98 festzustellen sei. Zwar überschreite deren Konzentration die Vorgaben der Trinkwasserverordnung, jedoch gäbe es auch auf diesen Grundstücken keinerlei Trinkwassernutzung. Zudem hätten Messungen ergeben, dass in diesen Bereichen der Boden und die Bodenluft unbelastet seien und dementsprechend kein Übertritt der Schadstoffe in die Raumluft (z.B. in Kellerräumen) zu befürchten sei. Aus alle dem ergebe sich, dass Sofortmaßnahmen nicht erforderlich und eine Gefährdung in diesem Bereich auch bei sensibler Nutzung auszuschließen sei. Da gleichwohl das Grundwasser belastet sei, müsste eine Grundwassernutzung jedoch auch künftig ausgeschlossen werden. Um die Ausbreitungsfahne genau abgrenzen zu können, würden weiterhin Messungen und Untersuchungen vorgenommen.

 

Zusammenfassend sei festzustellen, dass ein Sanierungserfordernis gegeben sei. Hierbei müsse die Sanierung möglichst effizient und die einzelnen Maßnahmen verhältnismäßig sein. Es sei daher sinnvoll, sich zunächst auf die bekannten Schadenszentren zu konzentrieren. Wo es möglich sei, komme ein Bodenaustausch in Betracht. Die derzeit durchgeführte und kurz vor dem Abschluss stehende Sanierungsuntersuchung werde im einzelnen ausweisen, welche Sanierungsvarianten an welchem Punkt in Betracht kämen. Als Beispiel ging Herr Thelen im folgenden auf ein Gebäude im nördlichen Bereich des Geländes ein, das in den Plänen der Verwaltungsvorlage mit VH gekennzeichnet ist. Aktuell werde dieser Bereich von einem Containerdienst genutzt. In diesem Bereich käme eine Auskofferung in Betracht, bei gleichzeitiger Installation einer Grundwasserentnahme im flachen Grundwasser. Für die Mitarbeiter der Firma und die Anlieger sei eine Gefährdung ausgeschlossen, da eine Grundwassernutzung nicht erfolge und ein Übertritt des Schadstoffes aus dem Boden in die Halle nicht stattfinde. Grundsätzlich wies Herr Thelen darauf hin, dass diese und andere Maßnahmen mit dem Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen, aber auch mit den Nutzern und Anliegern abgestimmt würden. Zudem wies er darauf hin, dass im Zuge einer solchen Maßnahme Beeinträchtigungen der Firmen oder Anlieger, etwa durch die Einschränkung der Zugänglichkeit, mögliche Lärmentwicklung oder durch den Bau weiterer Messstellen zur Überprüfung des Sanierungserfolgs, nicht auszuschließen seien.

 

Abschließend ging Herr Thelen auf einen im östlichen Bereich befindlichen Brunnen aus der Zeit der Stahlwerksnutzung des Geländes ein. Dieser sei ca. 70 Meter tief und mit einem ca. 380 Meter langen in nordöstlicher Richtung verlaufenden Querschlag versehen. In der jetzigen Situation wirke der Brunnen wie eine Drainage, indem er das Wasser aus dem Gelände anziehe und insoweit als Sicherung fungiere. Der Brunnen solle in die Sanierungsmaßnahmen einbezogen werden.

 

Ratsfrau Dr. Wolf dankt Herrn Thelen für die ausführliche Information und betonte, dass aus Ihrer Sicht eine Gesundheitsgefährdung für  Menschen ausgeschlossen werden müsste. Die von Herrn Thelen dargestellte Konzentration der Sanierungsmaßnahmen auf die Schadensherdbereiche werfe die Frage auf, was mit dem Rest der Schadstoffe auf dem Grundstück geschehe. Diese würden doch weiter in die Tiefe dringen. Bezüglich einer möglichen Gesundheitsgefährdung erläuterte Herr Thelen zunächst, dass alle Maßnahmen, die zu einem Kontakt mit Schadstoffen führen könnten, entsprechend den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gutachterlich begleitet würden und somit der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände und der Anwohner gewährleistet werden könne. Unter Umständen müssten bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen Einhausungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Luftabsaugung und -reinigung in Betracht gezogen werden. Im Hinblick auf verbleibende Schadstoff-Restbelastungen sei nicht in allen Bereichen eine Auskofferung möglich,

so dass je nach Situation auch Alternativen, wie etwa das Absaugen schadstoffhaltiger Bodenluft oder Grundwasser-Sanierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden müssten. Weiterhin erläuterte er, dass die Konzentration der Sanierungsmaßnahmen auf die Schadstoffzentren bewirken würde, dass sich keine weiteren Schadstoffe in die umliegenden Bereiche ausbreiten könnten. Außerdem würde in diesen Zentren die größtmögliche Schadstoffmenge entfernt. Ausdrücklich wies er darauf hin, dass die Maßnahmen durch Messungen begleitet würden, mit denen geprüft werde, ob die Schadstoffkonzentration im Bereich der Ausbreitungsfahnen wirklich sinken würde. Bezogen auf das von Ratsfrau Dr. Wolf erwähnte Absinken der Schadstoffe nach unten versicherte Herr Thelen, dass in Bereichen, wo der tiefere Aquifer betroffen sei, dieser auch mit saniert werde. In diesem Zusammenhang wies Herr Hilgers darauf hin, dass die Sanierungsuntersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen seien, so dass noch nicht alle zur Anwendung kommenden Maßnahmen festgelegt seien.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Dr. Wolf, was mit dem entnommenen kontaminierten Wasser geschehe, erläuterte Herr Thelen, dass es grundsätzlich drei Möglichkeiten gäbe: Das Wasser könnte so gereinigt werden, dass es in die Kanalisation geleitet werden könne. Dies sei aufgrund der Abwassergebühren jedoch eine teure Variante. Eine Alternative wäre, dieses Wasser auf dem Grundstück wieder zu versickern, wobei zu bedenken sei, dass man Vorort eine schwierige Versickerungssituation vorfände. Schließlich wäre auch eine Abgabe in ein Oberflächengewässer denkbar, wenn die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden würden. Insgesamt müsse bei der Auswahl der Alternativen immer auch die Kostenfrage berücksichtigt werden.

 

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Ausbreitungsfahne Richtung Hüttenstraße ja nun seit Jahrzehnten unterwegs sei. Hierzu vermerkte Herr Thelen, dass nach seiner Auffassung dennoch eine stabile Situation gegeben sei und er nicht von einer weiteren Ausbreitung der Fahnen ausgehe. Er räumte jedoch ein, dass beispielsweise durch Entsiegelungen und dadurch eintretendes Regenwasser eine neue Mobilität erzeugt werden könne. Im jetzigen Zustand gehe er aber davon aus, dass in den entfernteren Bereichen auch durch Verdünnungseffekte und Adsorption eine Gefährdung nicht anzunehmen sei. Ausdrücklich wies er jedoch darauf hin, dass Erlaubnisse und Genehmigungen jeglicher Art in den angrenzenden Bereichen die Gefährdungssituation berücksichtigen müssten.

 

Auf Anfrage von Frau Haase erläuterte Herr Thelen, dass die Abgrenzung der Ausbreitungsfahne im Bereich der Hüttenstraße noch nicht abschließend untersucht sei. Dennoch halte er einen Gemüseanbau in den dortigen Gärten für unproblematisch, da der Flurabstand zum Grundwasser in diesem Bereich 2,5 bis 3 Meter betrage.

 

Auf Anfrage von Frau Riedel, wohin das ausgekofferte und belastete Erdreich geschafft werde, erklärte Herr Thelen, dass diese Frage im Rahmen einer Ausschreibung geklärt werden müsse. Dies hänge unter anderem auch vom Belastungsgrad des Erdreiches ab. Ergänzend wies Herr Hilgers darauf hin, dass die Entsorgung des Erdreichs in ständiger Begleitung durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde erfolgen werde.

 

Für die CDU Fraktion dankte Ratsherr Corsten Herrn Thelen für die ausführliche Information. Ebenso hob er die gute Zusammenarbeit mit der Firma Philips hervor und lobte, dass die Angelegenheit öffentlich und transparent dargestellt werde. Er bat die Verwaltung, den Umweltausschuss im weiteren Verfahren auf dem Laufenden zu halten.

 

Auch Herr Blum dankte für seine Fraktion Herrn Thelen. Auf seine Frage nach dem Zeitraum für den Abschluss der Maßnahmen erläuterte Herr Thelen, dass einfache Maßnahmen sofort durchgeführt würden, während komplexere ausgeschrieben werden müssten. Insgesamt müsse man jedoch mit einer Dauer von 5 bis 8 Jahren rechnen, in denen aktiv Maßnahmen erforderlich seien. In diesem Zusammenhang wies er nochmals darauf hin, dass es sich hierbei um eine insgesamt sehr komplexe und komplizierte Situation handele.

 

Auf eine entsprechende Anfrage von Frau Haase erläuterte Herr Spekl, Standortleiter des Philipswerks Aachen, dass LHKW bis Mitte der 80er Jahre normale Produktionsstoffe gewesen seien, die weltweit eingesetzt worden seien. Insoweit sei normal mit diesen Stoffen gearbeitet worden. Als dann in den 80er Jahren die Gefährlichkeit der Stoffe bekannt geworden sei, seien sie ersetzt worden. Hierzu ergänzte Herr Thelen, dass überall, wo diese Stoffe eingesetzt worden seien, sich heute Kontaminationen im Erdreich befänden. Da diese Stoffe sich nicht abgebaut, sondern über eine längere Zeit akkumuliert hätten, hätten jeweils kleine Mengen ausgereicht, um einen größeren Schaden zu erzeugen.

 

Abschließend dankte die Vorsitzende, Ratsfrau Kuck, dem Gutachter und lobte noch einmal den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Insbesondere hob auch sie den vorbildlich transparenten Umgang mit der Situation durch die Firma Philips hervor und wünschte den Sanierungsarbeiten viel Erfolg.

 

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Beschluss:

 

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage