24.06.2008 - 4 Bebauungsplan Nr. 901 - Kreuzstraße -A. Bericht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Di., 24.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (einstimmig):
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
∙ Die
Verkehrsfläche Planstraße 7 (Anbindung an den Lindenweg) wird an der südwestlichen
Seite um 1,10 m verbreitert, die südwestlich angrenzende überbaubare Fläche
wird entsprechend verkürzt und die für den Straßenbau erforderliche
Böschungsfläche verschoben. Die geplante öffentliche Grünfläche parallel zum
Lindenweg an der Einmündung der geplanten Anbindung wird begradigt.
∙ Innerhalb
der öffentlichen Grünflächen (Kinderspielplatz und Parkanlage) wird bis zum
Lindenweg eine Fläche mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger
festgesetzt.
∙ Hinter
den geplanten Gebäuden am nordöstlichen Plangebietsrand wird ein entsprechendes Leitungsrecht
(Drainage) zugunsten der Anlieger und der Versorgungsträger festgesetzt. Das vorgelagerte
Baufenster sowie die Fläche für Garagen werden unterbrochen, um ein
Leitungsrecht als Verbindung zum Regenwasserkanal festsetzen zu können.
•
Die schriftlichen Festsetzungen werden
zum Schutz dieser Leitungen um den folgenden Zusatz ergänzt: “ Im Bereich der mit Leitungsrecht zu
belastenden Flächen sind keine Gründungen sowie massive Bodenplatten zulässig.
Außerdem dürfen in diesem Bereich keine tief wurzelnden Bäume gepflanzt
werden.”
•
Flächen für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Innerhalb der mit C und D
gekennzeichneten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sind die vorhandenen Bäume und Sträucher zu erhalten. Ausnahmsweise können im
Bereich der Fläche nach vorheriger Genehmigung durch den
Fachbereich Umwelt vorhandene Bäume beseitigt werden, wenn diese der
geplanten Abgrabung entgegen stehen.
•
An der südwestlichen Wendeanlage
(Planstraße 6) wird eine Garagenfläche als redaktionelle Änderung bis an die
überbaubare Fläche erweitert.
∙ Die
Begründung wird entsprechend angepasst.
Sie
empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt
werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 901 -Kreuzstraße-
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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