13.08.2008 - 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

 

Der Oberbürgermeister gibt kurze Hinweise zur Fragestunde, verweist auf eine schriftlich eingegangene Frage und die Möglichkeit, anschließend mündliche Fragen an Ratsmitglieder oder die Verwaltung zu stellen.

 

 

1.            Schriftliche Frage von Frau H., Aachen

            betr.: Flaggenschmuck zum CHIO

-          gerichtet an Ratsherrn Einmahl –

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Ratsherr Einmahl wiederholt die schriftliche Frage von Frau H., die darauf abzielt, ob nicht schon am ersten Wochenende des CHIO die Beflaggung aufgezogen werden könne. Er führt hierzu aus, dass er der Auffassung sei, dass der zeitliche Rahmen für den Flaggenschmuck während des CHIO ausgeweitet werden sollte, auch wenn die Verwaltung auf jährliche Mehrkosten hierfür in Höhe von 1.073,-- € hingewiesen habe. Eine derartige Investition halte er für sinnvoll und gut und werde dies unterstützen.

 

Als Zusatzfrage greift Frau H. mehrere Reklame-Hinweistafeln bezüglich des CHIO an verschiedenen Orten auf, kritisiert, dass diese länger als das CHIO aufgestellt blieben und regt einen zeitnahen Abbau an.

 

Ratsherr Einmahl sagt zu, sich dieses weiteren Anliegens anzunehmen und auch dieses Problem zu lösen.

 

 

2.            Meinungsäußerung von Frau R., Aachen

            betr.: Haus der Identität und Integration

-          gerichtet an die Verwaltung –

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Unter Hinweis auf entsprechende Zeitungsmeldungen kritisiert Frau R. die gestiegenen Kosten für dieses Haus und wirft die Frage auf, was diese Immobilie nach dem Kauf von Rheinnadel die Stadt Aachen auf Dauer kosten werde. In diesem Zusammenhang plädiert sie für den Erhalt des Sandhäuschens für den Stadtbezirk Laurensberg und sieht die Kosten für den Erhalt des Objektes als gering an im Vergleich zu den Kosten der Immobilie von Rheinnadel.

 

 

3.         Frage von Herrn S., Aachen

            betr.: Kaiserplatz-Galerie

-          gerichtet an den Oberbürgermeister –

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Der Fragesteller begrüßt in seinen Ausführungen zunächst die Investorentätigkeit an der kleinen Adalbertstraße. Nach Offenlage und Studium des Bebauungsplanes habe er allerdings Zweifel bekommen wegen der Größe dieses Komplexes. Er spricht dann eine Aufsatzsammlung an, die von verschiedenen Seiten empfohlen werde und fragt, ob es im Sinne einer positiven Stadtentwicklung gut geheißen werde, wenn er jedem Ratsmitglied dieses Buch schenke. Als Zusatzhinweis hält er es für sinnvoll, das Buch zu lesen.

 

Der Oberbürgermeister antwortet, dass Herr S. Geschenke machen dürfe und die Ratsmitglieder bezüglich der Annahme frei seien, insofern es sich um geringfügige Geschenke handele.

 

 

4.         Frage von Herr A., Aachen

            betr.: Bebauungsplan Kaiserplatz-Galerie

-          gerichtet an Frau Beigeordnete Nacken –

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Unter Bezugnahme auf ein Protokoll aus April 2007 führt der Fragesteller aus, dass danach beschlossen wurde, den Adalbertsberg nicht zu überbauen bzw. zu überdachen. Er bitte daher um Darlegung der Gründe, warum nun der neuen Planung mit Überbauung zugestimmt und der untere Adalbertsberg evtl. verkauft werde.

 

Beigeordnete Nacken bezieht hierzu Stellung und verweist u.a. darauf, dass die seinerzeitige Planung mit ausladenden Glasdächern eine unbefriedigende städtebauliche Lösung gewesen sei. Der jetzige Vorschlag werde städtebaulich als überzeugendere Lösung angesehen.

 

Unter Hinweis auf andere Beispiele kritisiert der Fragesteller, dass eine historische Straße überbaut sowie ein Baum gefällt werde und er hierin keine qualitativ hochwertige Planung sehe.

 

Beigeordnete Nacken verdeutlicht nochmals, dass nach intensiver Diskussion diese neue Planung städtebaulich als besser angesehen werde und erläutert die hierin liegenden Vorteile. Im Übrigen verweist sie auf die derzeitige Offenlage des Bebauungsplanes mit der Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen, über die anschließend der Planungsausschuss bzw. der Rat der Stadt entscheiden werde.

 

 

5.         Frage von Herrn P., Aachen

            betr.: Bebauungsplan Kaiserplatz-Galerie

-          gerichtet an Frau Beigeordnete Nacken –

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Herr P. wirft die Frage auf, wie sich das geplante Parkhaus in der Kaiserplatz-Galerie mit den gesetzlich vorgegebenen Zielen des Luftreinhalteplanes vertrage. Er geht auf den Inhalt des Umweltgutachtens mit entsprechenden Immissionszunahmen ein, die als nicht relevant eingestuft würden, obwohl die Grenzwerte im dortigen Bereich seit Jahren überschritten würden. Schließlich plädiert er für ein intelligentes, sympathisches Konzept für zukunftsfähige Verkehrsmittel und den Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn bzw. Fahrrad.

 

Beigeordnete Nacken bezieht ausführlich zu dieser Frage Stellung, verweist auf die intensiven und sorgfältigen Prüfungen der Fachverwaltung, die gesetzlichen Vorgaben gemäß Bauordnung für die nachzuweisenden Parkplätze und die Verhandlungen mit dem Investor bezüglich der Minimierung dieser Plätze. Zudem verweist sie auf die in Auftrag gegebenen Gutachten, die geplanten Verkehrslenkungsmaßnahmen und die vorgesehenen Auflagen für den Investor in dem städtebaulichen Vertrag.

 

Zur Zusatzfrage von Herrn P. bezüglich der Zunahme von Immissionen durch das Parkhaus weist Beigeordnete Nacken darauf hin, dass der Kaiserplatz der tiefste Punkt in der Stadt sei und die Luftschadstoffe sich hier sammeln würden. Die Stadt sei aber gehalten, einen Luftreinhalteplan bzw. einen Aktionsplan aufzulegen und die Schadstoffbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu senken. Hier arbeite man mit verschiedenen Stellen an einem Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV.

 

 

6.         Frage von Frau H., Aachen

            betr.: Bebauungsplan 901 Kreuzstraße

-          gerichtet an Ratsfrau Schulz –

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Die Fragestellerin bezieht sich in ihren Ausführungen auf die Koalitionsvereinbarung der Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen zur Stadtentwicklung und hier insbesondere auf die Freihaltung von Grünflächen. Sie fragt, wie die vorgesehene Bebauung in Haaren vereinbar sei mit der angeführten Koalitionsvereinbarung.

 

Ratsfrau Schulz führt hierzu aus, dass die SPD-Fraktion nach wie vor zu der Koalitionsvereinbarung stehe und verweist darauf, dass andere Bebauungs-Bereiche in Haaren frei gegeben wurden und hier Obstwiesen und neue Wege entstanden seien.

 

Frau H. verweist in ihren weiteren Ausführungen auf ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der RWTH, der befürchte, dass bei einer Bebauung dieses Geländes ein Minusklima mit schlechterer Luft entstehen werde. Sie wiederholt ihre Frage, ob mit der neuen Planung gegen die Aussagen in der Koalitionsvereinbarung verstoßen werde.

 

Ratsfrau Schulz legt dar, dass für den Bebauungsplan eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wurde mit dem Ergebnis, dass eine Bebauung sich nicht klimaschädlich auswirke und die Koalitionsvereinbarung nicht konterkariert würde.

 

Frau H. bezweifelt schließlich das Vorhandensein einer Umweltverträglichkeitsprüfung für diesen Bebauungsplan.

 

 

7.         Frage von Frau T.-K., Aachen

            betr.: Verkehrssituation am geplanten neuen Einkaufszentrum in Eilendorf

-          gerichtet an Frau Beigeordnete Nacken –

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Frau T.-K. erkundigt sich, warum dem Umweltausschuss das Verkehrsgutachten für die Bebauung des Gebietes nicht zur Verfügung gestellt wurde. Sie halte ein Einkaufsgebiet dort aufgrund der bereits jetzt schon stark befahrenen Von-Coels-Straße für unmöglich.

 

Beigeordnete Nacken führt hierzu u.a. aus, dass der Verkehrsgutachter in der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung die Auswirkungen dargelegt habe und ausgeführt wurde, dass diese beherrschbar wären. Zudem hätte die Bezirksvertretung dem Projekt zugestimmt und ein Nahversorger in diesem Bereich sei für die dortige Bevölkerung von enormem Vorteil.

 

Zur Zusatzfrage führt Beigeordnete Nacken aus, dass sie selbstverständlich die Vorlagen lese, bevor sie diese unterschreibe.

 

 

8.         Frage von Herrn S., Aachen

            betr.: Mietprobleme mit der gewoge

-          gerichtet an den Oberbürgermeister –

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Der Fragesteller bezieht sich auf eine Anfrage aus April d.J., in welcher er dargelegt habe, dass die gewoge gegen Baurecht und die Bauordnung verstoße. Dies sei jetzt erneut hinsichtlich seines Sohnes der Fall, der zum 11.9. ausziehen müsse. Ihm selbst sei inzwischen Hausverbot erteilt worden und er verlange, dass die von ihm für rechtswidrig gehaltenen Handlungen der gewoge eingestellt würden.

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass der Fragesteller diesbezüglich mehrfach Kontakt mit der Rechtsdezernentin hatte und die Beschwerde sich gegen die gewoge richte. Hier sei der Rat der Stadt bzw. die Verwaltung nicht zuständig und zudem handele es sich um Rechtsmittelverfahren, in welche nicht eingegriffen werde.

Der Oberbürgermeister bittet um Verständnis für diese Tatsache, stellt fest, dass weitere Fragen nicht gestellt werden und schließt die Fragestunde.

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