13.08.2008 - 8 Bebauungsplan Nr. 901 - Kreuzstraße - für den P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 13.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage zum Austausch einer Seite vorgelegt worden.)
Die Vorsitzende des Planungsausschusses, Bürgermeisterin Verheyen, teilt mit, dass der Ausschuss die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sorgfältig abgewogen und anschließend einstimmig dem Rat der Stadt empfohlen habe, diesen geänderten Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung mit Mehrheit, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 901 gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Die
Verkehrsfläche Planstraße 7 (Anbindung an den Lindenweg) wird an der
südwestlichen Seite um 1,10 m verbreitert, die südwestlich angrenzende
überbaubare Fläche wird entsprechend verkürzt und die für den Straßenbau
erforderliche Böschungsfläche verschoben. Die geplante öffentliche Grünfläche
parallel zum Lindenweg an der Einmündung der geplanten Anbindung wird
begradigt.
- Innerhalb
der öffentlichen Grünflächen (Kinderspielplatz und Parkanlage) wird bis zum
Lindenweg eine Fläche mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger
festgesetzt.
- Hinter
den geplanten Gebäuden am nordöstlichen Plangebietsrand wird ein entsprechendes Leitungsrecht
zugunsten der Anlieger und der
Versorgungsträger festgesetzt. Das vorgelagerte Baufenster sowie die Fläche für
Garagen werden unterbrochen, um eine Leitungsrecht als Verbindung zum
Regenwasserkanal festsetzen zu können.
- Die
schriftlichen Festsetzungen werden zum Schutz dieser Leitungen um den
folgenden Zusatz ergänzt: “ Im
Bereich der mit Leitungsrecht zu belastenden Flächen sind keine Gründungen
sowie massive Bodenplatten zulässig. Außerdem dürfen in diesem Bereich keine
tief wurzelnden Bäume gepflanzt werden.”
- Flächen
für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Innerhalb der mit C und D
gekennzeichneten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sind die vorhandenen Bäume und Sträucher zu erhalten. Ausnahmsweise können im
Bereich der Fläche nach vorheriger Genehmigung durch den
Fachbereich Umwelt vorhandene Bäume beseitigt werden, wenn diese der
geplanten Abgrabung entgegen stehen.
- An
der südwestlichen Wendeanlage (Planstraße 6) wird eine Garagenfläche als
redaktionelle Änderung bis an die überbaubare Fläche erweitert.
- Die
Begründung wird entsprechend angepasst.
- Das
Längsprofil der Planstraße 3 wird geändert. Die Höhenwerte im Rechtsplan werden
entsprechend angepasst.
Er weist sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage vorgebracht wurden und die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Er beschließt mit Mehrheit den so geänderten Bebauungsplan Nr. 901 - Kreuzstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich zwischen Kreuzstraße, Tonbrennerstraße, Lindenweg und Am Haarberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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