13.08.2008 - 5.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt einstimmig die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Auszahlungen zu Lasten der Rückstellungen. Er ermächtigt die Kämmerin, die erforderlichen Konten einzurichten und die Genehmigung zur Leistung der außerplanmäßigen Auszahlungen ohne weitere vorherige Zustimmung des Rates zu erteilen.