13.08.2008 - 10 Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 13.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion der SPD führt Ratsherr Schultheis aus, dass die gemeinsame Resolution von SPD, Grünen und FDP darauf abziele, statt der Videoüberwachung ein personengestütztes Konzept zu realisieren, welches vor Ort für mehr Sicherheit sorgen könne und welches als der bessere Weg gegenüber der Videoüberwachung angesehen werde. Nach entsprechenden Untersuchungen und nach Auffassung vieler Beteiligter werde die Videoüberwachung in ihrer Wirkung überschätzt. Seitens der zuvor genannten Fraktionen werde heute beantragt, die Verwaltung zu beauftragen mit dem Polizeipräsidenten abzuklären, ob dieser im Falle einer Realisierung des personengestützten Konzeptes auf die Videoüberwachung am Elisenbrunnen und Umfeld verzichten würde. Die in der Vorlage dargelegten Kosten von 200.000,- € für dieses personengestützte Konzept würden dann seitens der Stadt bereitgestellt werden. Da die geplante Videoüberwachung sich verzögere, sollte das vorhandene Zeitfenster entsprechend genutzt werden.
Für die Fraktion Die Linke beziehen der Vorsitzende, Ratsherr Müller, und Ratsherr Schnitzler zu diesem Punkt Stellung und führen zunächst aus, dass sie sich diesem Vorschlag von SPD, Grünen und FDP anschließen werden. Es wird bedauert, dass der Polizeipräsident auf die Vorschläge bisher nicht reagiert habe. Auf diesbezügliche unterschiedliche Einschätzungen von Fachleuten und entsprechende Untersuchungen, die darlegten, dass die Videoüberwachung überhaupt nicht bzw. nur in verhältnismäßig kleinen Fällen hilfreich sei, wird zudem hingewiesen. Dem Polizeipräsidenten wird empfohlen, die Studien zu dieser Thematik aufzugreifen, die Gutachten anzusehen oder mit den Kollegen in anderen Städten Kontakt aufzunehmen. Durch den Oberbürgermeister sollte dem Polizeipräsidenten diese Resolution zugehen und ihm in einem persönlichen Gespräch der Mehrheitswille des Rates nahe gelegt werden. Richtig sei sicherlich, dass es für die Videoüberwachung eine Rechtsgrundlage gebe, andererseits müsse man aber hinterfragen, ob diese sinnvoll sei und zur Aufklärung beitrage. Zudem halte der Polizeipräsident die Videoüberwachung am Kaiserplatz für kontraproduktiv, da hier auch ein Versprengungseffekt entstehe. Schließlich wird auf die Ängste der schutzbedürftigen älteren Bevölkerung hingewiesen, die durch die Videoüberwachung nicht in die Irre geführt werden dürften.
Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, verdeutlicht zunächst, dass die Videoüberwachung im Polizeigesetz geregelt sei und die Zuständigkeit hierfür beim Polizeipräsidenten und nicht bei der Stadt Aachen liege. Angemerkt wird von ihm, dass diese Vorschrift seinerzeit seitens der Mehrheit von SPD und Grünen in das NRW-Polizeigesetz aufgenommen wurde. Beispiele aus anderen Städten werden angeführt und dargelegt, dass die Videoüberwachung nicht übertrieben werden dürfe und auf positive Wirkungen in den Nachbarstädten Heerlen und Maastricht hingewiesen. Auch gebe es positive Erfahrungen mit der Videoüberwachung beispielsweise in Mönchengladbach, auf die zurückgegriffen werden könne. Zu bedenken sei, dass die in der Vorlage dargelegten Personalkosten für das personengestützte Konzept den Haushalt der Stadt Aachen belasten würden, die Kosten für das Videoüberwachungssystem dagegen den Landeshaushalt. Mit Blick auf andere Brennpunkte in der Stadt müsse das personengestützte System sicherlich auf andere Stellen in der Stadt ausgedehnt werden, mit entsprechender Aufstockung der Finanzmittel hierfür. Die totale Sicherheit werde zudem mittels beider Systeme nicht gewährleistet werden können. Da der Polizeipräsident die Anlage bestellt habe, könne dies nicht rückgängig gemacht werden und nach einem Jahr des Einsatzes sollte eine Überprüfung der Effekte erfolgen. Da diese Resolution keinen Erfolg haben könne, werde sie von der CDU-Fraktion abgelehnt.
Der Vorsitzende der Fraktion der FDP, Ratsherr Helg, verweist auf die in vergangenen Sitzungen bereits ausgetauschten Argumente, entgegnet auf die Ausführungen seines Vorredners und stellt fest, dass der angeführte Vergleich zu den Nachbargemeinden in den Niederlanden hinke, da diese eine großflächige Videoüberwachung hätten und hier in Aachen ein Pilotprojekt an einem ausgewählten Standort gestartet werden soll. Die Videoüberwachung am Kaiserplatz sei wegen der befürchteten Verdrängungseffekte abgelehnt worden; dieser Effekt sei dann auch für den Elisenbrunnen zu befürchten. Mit Blick auf die nahe gelegenen großen Fußgängerzonen wären diese dann voraussichtlich von Kleinkriminalität betroffen und dies sei nicht gewünscht. Die FDP-Fraktion lehne daher die Videoüberwachung ab und spreche sich für eine personengestützte Steigerung des Sicherheitsbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger und damit für diese Resolution aus.
Ratsherr Baal – CDU-Fraktion – reagiert zunächst auf die Ausführungen von Ratsherrn Helg, geht auf die Verlängerung der gesetzlichen Grundlage für die Videoüberwachung durch das Land NRW kurz ein und hinterfragt den Sinn derartiger Resolutionen.
Ratsherr Schaffrath, FWG, hält es für grundsätzlich positiv, dass es hier insgesamt um die Frage von mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gehe und daher beide Argumentationen zu verstehen seien. Einerseits könne die Videoüberwachung einen Kriminellen von einer Tat abhalten, andererseits führe der Einsatz von Ordnungskräften voraussichtlich zum gleichen Ergebnis, bewirke aber bei der Bevölkerung eine gefühlte Sicherheit. In der Videoüberwachung sehe er aber eine weitere Überwachungsmethode und nach entsprechenden Recherchen sei er überrascht darüber, inwieweit dies in Deutschland fortgeschritten sei. Einige Komplexe der Überwachung führt er beispielhaft an und sieht in der geplanten Videoüberwachung an bestimmten Plätzen nur einen Verdrängungseffekt. Eine weitere Überwachung von Menschen per Video wie beispielsweise am Elisenbrunnen könne er nicht akzeptieren und werde daher der eingebrachten Resolution zustimmen.
Nach Beendigung der Aussprache wiederholt der Oberbürgermeister den von Ratsherrn Schultheis zu Beginn der Diskussion gestellten Antrag, sagt zu, das erbetene Gespräch mit dem Polizeipräsidenten zu führen und regt an, bis zur entsprechenden Klärung diese Resolution zurückzustellen.
Beschluss:
Auf Antrag von Ratsherrn Schultheis beauftragt der Rat der Stadt bei 21 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit die Verwaltung, mit dem Polizeipräsidenten dahingehend Gespräche aufzunehmen, ob dieser bereit sei, auf die Videoüberwachung im Bereich des Elisenbrunnens zu verzichten, wenn der Rat der Stadt gemäß unterbreitetem Konzept die entsprechenden Mittel von ca. 200.000,- € für zusätzliche Überwachungskräfte dieses Gebietes bereitstelle.
Seitens der SPD-Fraktion sieht Ratsherr Schultheis es als sinnvoller an, heute die Abstimmung über die eingebrachte Resolution zurückzustellen, bis das Gesprächsergebnis mit dem Polizeipräsidenten vorliege. Ggf. könnte die Resolution dann zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt erneut zur Abstimmung unterbreitet werden.
Auch vom Oberbürgermeister wird dieser Vorschlag als logisch angesehen, eine weitere Aussprache erfolgt nicht und der Oberbürgermeister ruft den nächsten Punkt zur Beratung auf.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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90,4 kB
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